Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Versicherungen

Kranken- und Auslandshaftpflichtversicherung

An ihrer Gastuniversität müssen Sie eine gültige Auslandskrankenversicherung nachweisen. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Kosten in diesen Staaten übernimmt, reicht aus. Diese Mitgliedschaft muss nachgewiesen wer­den durch:

 

  • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC-Card) oder - wenn nicht verfügbar - das Formular E 111.

  • wenn Sie privat krankenversichert sind: Bescheinigung Ihrer Krankenkasse (am besten in Englisch)

 

 

WICHTIG

 

  1. Achten Sie darauf, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben, die auch im Ausland gültig ist.

  2. Nicht immer beinhaltet eine Krankenversicherung auch die gesamte Deckung der Auslandsbehandlungen. Schließen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rücktransport aus dem Ausland für den Ernstfall gewährleistet ist.