Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Formalitäten im Ausland

Formalitäten im Ausland

Ankunft

 

Ankunfts und Abreisebestätigung (Certificate of Arrival)  AnB und AB 21_22

unterschreiben lassen und an Ihre Heimatkoordinatoren sowie das International Office der Universität des Saarlandes (Frau Saunier Replumaz) zurücksenden.

 

Wichtig:

Stipendiumzahlungen können erst erfolgen, wenn die Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) und die Kopie des Learning Agreements vorliegen.

 

In einer ersten Rate werden 80% des Gesamtförderungsbetrages überwiesen. Der Gesamtförderungsbetrag wird kalkuliert auf Basis der Daten der Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival).

 

 

 

 

Ende des Aufenthaltes / Rückkehr

 

Das bei der Ankunft verwendete Formular wird jetzt bei der Abreise im zweiten Teil ergänzt.

  • Ankunfts und Abreisebestätigung (Certificate of Erasmus studies) Formuar siehe oben

 

Das Formular lassen Sie von der Gastuniversität unbedingt Tagesgenau an dem vorgesehenen Abreisetag unterzeichnen und senden diese an das International Office der Universität des Saarlandes (Frau Saunier Adolphe) zurück.

Die Aufenthaltsbestätigung benötigen Sie auch später evtl. noch einmal für das LPA.

 

Zur Berechnung der Stipendiumshöhe wird die Aufenthaltsdauer herangezogen, die auf der Aufenthaltsbestätigung angegeben ist.

 

Bei der Berechnung gibt es drei Möglichkeiten:

 

  • Daten auf Aufenthaltsbestätigung = Daten auf Ankunftsbestätigung: Sie erhalten die restlichen 20% der Gesamtstipendiumshöhe

  • Daten auf Aufenthaltsbestätigung > Daten auf Ankunftsbestätigung: Sie erhalten entsprechend mehr.

  • Daten auf Aufenthaltsbestätigung < Daten auf Ankunftsbestätigung: Sie erhalten nicht die restlichen 20%, Sie werden evtl. etwas zurück überweisen müssen.

 

Immatrikulation

 

Um ein Studium an der Gastuniversität aufnehmen zu können, sollten Sie sich nach Möglichkeit vor Ort immatrikulieren. Eine Immatrikulationsbescheinigung ist für die spätere Anerkennung Ihrer Leistungen beim Landesprüfungsamt notwendig. Sollte Ihnen die Gastuniversität nicht die Möglichkeit einer Immatrikulation geben, so sollten Sie sich beim hiesigen Landesprüfungsamt eine sog. Bestätigung oder Bescheinigung der Gleichstellung in Rechten und Pflichten mit den Studierenden der Gastuniversität anfordern und vor Ort vom Dekan oder einer zeichnungsberechtigten anderen Person unterzeichnen und besiegeln lassen.

 

 

Transcript of Records

 

Dies ist ein Formular Ihrer Gastuniversität; jede Universität hat ihr individuell gestaltetes Formular. Am Ende Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich von Ihrer Gastuniversität ein Transcript of Records ausstellen (Bescheinigung über Studienleistungen im Ausland und erreichte ECTS-Punktzahl).

Eine Kopie des Transcript of Records wird oftmals auch an Ihre Fachkoordinatoren an der Heimatuniversität versandt. Die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt durch die Fachkoordinatoren der Medizinischen Fakultät.