Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Förderung & Befreiung

Stipendium - Förderung des Auslandsaufenthaltes

Die ERASMUS-Studierenden sind an den entsprechenden Gastuniversitäten von möglichen Studiengebühren befreit. Hinzu kommt eine finanzielle Förderung von etwa 180€-200€ (gestaffelt nach Zielland) pro Monat. Die endgültige Höhe des Stipendiums kann frühestens Ende Juli bekanntgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zu Auslands-Bafög. BAFöG bzw. Auslands-BAFöG schließen den Erhalt eines ERASMUS - Stipendiums nicht aus. Weitere Infos finden Sie auf den BAFöG-Internet-Seiten, beim DAAD oder beim Studentenwerk.

 

Im Allgemeinen gilt eine minimale Förderungsdauer von 3 Monaten. Sollten Sie Ihren Aufenthalt in den ersten 3 Monaten abbrechen müssen, sind Sie zur Rückzahlung der Förderung verpflichtet.

 

Studierende, die aus Luxemburg oder Liechtenstein kommen, können kein Erasmus-Stipendium von der Universität des Saarlandes erhalten. Ein Stipendium muss im jeweiligen Heimatland selbst beantragt werden.

 

Studierende, die in die Schweiz gehen, bekommen die Förderung von der Schweiz selbst. Näheres dazu wird noch bekannt gegeben.

 

Für diese Studierende besteht wie für Studierende, die aus anderen Gründen keine Förderung erhalten könne, jedoch die Möglichkeit, sich an der Universität um ein Stipendium UdS-Mobil aus Mitteln des DAAD zu bewerben.

 

 

 

Beurlaubung

 

Studierenden der Medizin wird aufgrund der Anerkennung der Studienzeit durch das Landesprüfungsamt in der Folge des Auslandsaufenthalts ausdrücklich davon abgeraten, sich für die Zeit der Abwesenheit beurlauben zu lassen. Eine Rückerstattung des Semestertickets kann über den AStA beantragt werden.

 

 

Befreiung von der Studiengebühr

 

Studierende der Universität des Saarlandes werden für die Dauer des Auslandsaufenthalts von der Studiengebühr befreit. Hierzu muss entweder im Vorfeld des Aufenthalts ein Antrag auf Befreiung oder auch rückwirkend ein entsprechender Antrag auf Rückerstattung beim Studierendensekretariat gestellt werden. Als Beleg für die Teilnahme am ERASMUS-Programm können Sie das Formular "Bestätigung der Annahme" verwenden, welches durch die Fachkoordinatoren der Fakultät ausgestellt wird.