Datenschutzverletzungen
Unter Datenschutzverletzungen versteht man den Verlust / Diebstahl von personenbezogenen Daten, wie z.B. Verlorene Dokumente oder Datenträger etc. Aber auch eine unbefugte Offenbarung gegenüber Unbefugten, wie z.B, der Versand von Dokumente an falsche Empfänger (Faxirrläufer), die Herausgabe von Krankenunterlagen an unberechtigte Personen etc. zählt als eine Datenschutzverletzung.
Nach Artikel 33 der EU Datenschutz- Grundverordnung DSGVO sind Datenschutzverletzungen an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Meldung wird durch die Stabsstelle Datenschutz durchgeführt. Wir bitten daher alle Beschäftigten des UKS mit Hilfe des Formulars Datenschutzverletzungen in ihrer Fachabteilung an die Datenschutzbeauftragte des UKS zu melden.
Es ist wichtig, dass Ihre Meldung unverzüglich nach Bekanntwerden einer Datenschutzverletzung erfolgt, damit vorgegebene Fristen eingehalten werden können
Hinweis geben
Externe Hinweise bitte an datenschutz @uks.eu