Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Autopsie
Prof. Dr. med. Walter J. Schulz-Schaeffer

Autopsie

Bei der Autopsie werden nach dem Tod Körper und Organe hinsichtlich sichtbarer und mikroskopisch erkennbarer Veränderungen untersucht. Dabei soll sowohl die unmittelbare Todesursache als auch die Grundkrankheit geklärt werden. Autopsien sind eine der wichtigsten Untersuchungen in der Medizin, um das Entstehen von Krankheiten und ihre Ausbreitung im Körper verstehen zu lernen.

Wir sind in die Autopsiediagnostik des UKS als Fachdisziplin für Gehirn-, Nerven-, und Muskelerkrankungen eingebunden, führen aber auch komplette Autopsien z.B. bei Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, COVID-19) oder neurodegenerativen Krankheitsbildern als "in-situ" Obduktionen (Durchführung wie eine große Operation) durch.

Der Erfolg einer Autopsie hängt wesentlich von Vorinformationen und einer vernünftigen Organisation ab:

  • Feststellung des natürlichen Todes durch einen Arzt (Nachweis durch Totenschein).
  • Eine Autopsie sollte möglichst zügig nach dem Versterben erfolgen.
  • Eine Autopsieeinwilligung durch Patient oder Angehörige ist notwendig.
  • Wir benötigen folgende Angaben:
  1. Angaben zur Person, z.B. Patientenetikett, Personalausweis; Person muss identifizierbar sein,
  2. Hinweis auf besondere Gefährdungen (z.B. übertragbare Krankheiten),
  3. Benennung relevanter Vorerkrankungen, insbesondere chronischer Erkrankungen,
  4. klinische Fragestellung,
  5. Ansprechpartner/in für Nachfragen und Befundmitteilung.