Aufgaben und Rechte der JAV
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.
Aufgaben der JAV
- Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
- Beantragung von Maßnahmen beim Personalrat (speziell zu Ausbildung, Übernahme)
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifbedingungen und Vorschriften
- Anregungen und Probleme der Auszubildenden an den Personalrat herantragen
- Integration von ausländischen Auszubildenden
- Probleme der Auszubildenden lösen
- Gesprächstermine mit dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern, Schulleitungen, Lehrkräften, Praxisanleiter, Pflegedienstleitungen, Vorgesetzten, sowie dem Personalrat
Rechte der JAV
- Teilnahme an Sitzungen (Personalrat bzw. auch Ausschuss des Personalrats)
- Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Personalrat
- Durchführung von Jugend-u. Auszubildenden-Versammlungen und Jugend-u. Auszubildenden-Sitzungen
- Durchführung von Sprechstunden (jeden 2ten Mittwoch im Monat von 12.00-13.00 Uhr)
- Teilnahme an Weiterbildungen (finanziert durch den Arbeitgeber)
- Teilnahme bei Vorstellungsgesprächen
- Freistellung von arbeitsvertraglichen Pflichten zur Erledigung der JAV-Belange
Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle 2 Jahre statt.