Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Aufgaben und Pflichten
Frau Helene Rauber

Aufgaben und Rechte der JAV

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.

 

Aufgaben der JAV

  • Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
  • Beantragung von Maßnahmen beim Personalrat (speziell zu Ausbildung, Übernahme)
  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifbedingungen und Vorschriften
  • Anregungen und Probleme der Auszubildenden an den Personalrat herantragen
  • Integration von ausländischen Auszubildenden
  • Probleme der Auszubildenden lösen
  • Gesprächstermine mit dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern, Schulleitungen, Lehrkräften, Praxisanleiter, Pflegedienstleitungen, Vorgesetzten, sowie dem Personalrat

Rechte der JAV

  • Teilnahme an Sitzungen (Personalrat bzw. auch Ausschuss des Personalrats)
  • Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Personalrat
  • Durchführung von Jugend-u. Auszubildenden-Versammlungen und Jugend-u. Auszubildenden-Sitzungen
  • Durchführung von Sprechstunden (jeden 2ten Mittwoch im Monat von 12.00-13.00 Uhr)
  • Teilnahme an Weiterbildungen (finanziert durch den Arbeitgeber)
  • Teilnahme bei Vorstellungsgesprächen
  • Freistellung von arbeitsvertraglichen Pflichten zur Erledigung der JAV-Belange

 

 

Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle 2 Jahre statt.