Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Arbeitsschutz im Gesundheitsdienst
Leitung: Dipl.-Ing. Dirk Sassmannshausen-Wahlen

Broschüre "Information Gesundheitsdienst"

 

Gesundheitsdienst_DGUV Information 207-019.pdf

 

Die Tätigkeiten der Beschäftigten im Gesundheitsdienst zielen darauf ab, Patienten zu heilen oder ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu erhöhen.  Diese Tätigkeiten sind allerdings mit Gefährdungen und Belastungen verbunden, die zu Gesundheitsschäden  der Beschäftigten oder der Patienten  führen können.

 

Zum Schutz vor diesen Gefährdungen sind bei vielen dieser Tätigkeiten sowohl Belange des Beschäftigtenschutzes als auch des Patientenschutzes zu berücksichtigen. Zum Schutz der Beschäftigten ist eine Vielzahl von Vorschriften und Regeln zu erfüllen. Außerdem sind zahlreiche Empfehlungen zu beachten. Bezüglich des Patientenschutzes sind Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) heranzuziehen.

 

Die o.g. Broschüre "Information Gesundheitsdienst"  (DGUV I 207-019) gibt den im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen und wie man geeignete Schutzmaßahmen ermitteln kann. Nicht nur die Aufgaben von Unternehmern und Führungskräften insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung sind darin angesprochen, sondern auch die Mitwirkung der Versicherten, die ihren Sachverstand mit einbringen sollen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten. Im Sinne eines Wegweisers verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.

 

Diese Information betrachtet Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen  Patienten  medizinisch oder zahnmedizinisch untersucht, behandelt, gepflegt oder versorgt werden. Sie gilt ebenso für alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit diesen  Tätigkeiten stehen, z.B. Reinigung, Desinfektion, Wäschebehandlung, Instrumentenaufbereitung.

 

Diese Information betrachtet hingegen nicht Tätigkeiten in der Tiermedizin, da deren Gefährdungen und Schutzmaßnahmen oft sehr unterschiedlich im Vergleich zu human- und zahnmedizinischen Tätigkeiten sind.