Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie
Strahlenschutzbevollmächtigte Dr. Yvonne Lorat

Notwendigkeit des Erwerbes der Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie

Ist die vorhandene Fachkunde Röntgen nach der alten Fachkunderichtlinie erworben worden, beinhaltet diese Fachkunde bereits den Bereich der Interventionellen Radiologie für das auf der Fachkundebescheinigung benannte Arbeitsgebiet.

Die Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie ist beim Erwerb der Fachkunde nach der neuen Fachkunderichtlinie nicht erhalten.

In diesem Fall muss, bei Bedarf, der Spezialkurs "Interventionelle Radiologie" erfolgreich absolviert und die Zusatzfachkunde für das entsprechende Anwendungsgebiet bei der Ärztekammer beantragt werden.

Im Allgemeinen gilt:

Wurde die Fachkundebescheinigung vor dem 01.03.2006 ausgestellt, ist auch hier die Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie für das aufgeführte Anwendungsgebiet enthalten.

Liegt der dokumentierte Beginn des Sachkundeerwerbs vor dem 01.03.2006, kann die Fachkunde nach der alten Richtlinie erworben werden, wodurch die Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie für das aufgeführte Anwendungsgebiet enthalten ist.

Liegt der Beginn des Sachkundeerwerbs nach dem 01.03.2006, ist zum Erwerb der Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie das erfolgreich absolvieren des Spezialkurses "Interventionelle Radiologie" zwingend erforderlich.

Die Anerkennung der Fachkunde Interventionelle Radiologie durch die Ärztekammer erfolgt nur, wenn zuvor der Grund- und Spezialkurs für Ärzte erfolgreich absolviert wurde.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Strahlenschutzbevollmächtigte des Universitätsklinikums

Tel.: 06841 / 16 22149