12 Stunden (Block II): Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
für Personen, nach § 82 Abs. 2 Nr. 4 SSV mit Kenntnissen im Strahlenschutz, Hilfskräfte, die vor dem 01.07.2002 Röntgenstrahlen am Menschen anwenden durften, sowie Personen nach § 24 Abs. 2 Nr. 4
der RÖV mit Kenntnissen im Strahlenschutz
oder
MTRA /MTA im Strahlenschutz sowie alle Personen, die eine Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung aktualisieren müssen
oder wollen.
Themen/ Inhalte
Gesetzliche Grundlagen
Qualitätsanforderungen aus ärztlicher Sicht in der
Risikobetrachtung bei Anwendung ionisierender Strahlung
Optimierung des praktischen Strahlenschutzes
Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin
Qualitätsanforderungen in der Strahlentherapie
Erfolgskontrolle mit Abschlussdiskussion