Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
BAFöG
Leitung: Ulrich Wirth M.A.

BAFöG

BAFöG

Folgende Ausbildungen an unseren Berufsfachschulen können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden:

 

  • Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)

 

Das BAföG (Schüler-BAföG) wird als Zuschuss gewährt, d.h. es muss nicht wieder zurückgezahlt werden.

Wie hoch die Förderung im Einzelfall ist, hängt davon ab, welche Schulform man besucht: Das BAföG unterscheidet, in welcher Lebenssituation man sich befindet. Wer zum Beispiel schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich hat, bekommt mehr BAföG. Deshalb erhalten bei ihren Eltern wohnende Schülerinnen und Schüler ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung 231 Euro im Monat. Schülerinnen und Schüler, die mit abgeschlossener Berufsausbildung beispielsweise eine weitere Berufsausbildung machen, erhalten 418 Euro im Monat. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, für den erhöht sich die Förderung auf 504 bzw. 587 Euro im Monat.

Einen kurzen Überblick über die aktuellen Regelungen des Bundesausbildungsgesetzes enthält der BAföG-Flyer, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegeben wird. Wenn Sie eine Zweitausbildung absolvieren möchten, gibt es besondere Bestimmungen.

Weitere Informationen können Sie im Internet nachlesen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Ob Sie Anspruch auf Förderung haben, darüber berät Sie individuell das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.