Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Kenntniskurse
Strahlenschutzbevollmächtigte Dr. Yvonne Lorat

Kenntniskurse im Strahlenschutz

 

90  Stunden Kenntniskurs ("Großer Röntgenschein")

 

Die technische Durchführung und Anfertigung diagnostischer Röntgenaufnahmen ist Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung erlaubt, wenn sie die erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz durch die Teilnahme an einem 90-Stunden-Kenntniskurs erworben haben ("Großer Röntgenschein").

 

     Personenkreis:

  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelfer/in
  • Assistenzpersonal (ATA, CTA, OTA, MFA, ...)
  • Hebamme/Entbindungspfleger/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Physiotherapeut/in
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung

 

 

 

20  Stunden Kenntniskurs ("Kleiner Röntgenschein")

 

Um als Person mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung der / des unmittelbar anwesenden fachkundigen Ärztin / Arztes bedienen zu dürfen, sind nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV und Anlage 10 der Fachkunderichtlinie Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlich. Dies gilt beispielsweise für medizinisches Assistenzpersonal im OP und in der Funktionsbereichen (z.B. ERCP etc.).

 

     Personenkreis:

  • OP- Personal
  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelfer/in
  • Altenpfleger/in
  • Assistenzpersonal (ATA, CTA, OTA, MFA, ...)
  • Personen mit sonstiger medizinischen Ausbildung

 

 

Hinweise:

 

MTRA benötigen keinen Kenntniskurs, da sie während ihrer Ausbildung die Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung erworben haben.

 

Teilnahmevoraussetzung ist eine abgeschlossene medizinische Ausbildung.

 

Die Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse muss regelmäßig innerhalb von 5 Jahren erfolgen.