Saarland University Medical Center and Saarland University Faculty of Medicine
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing
Frau Stefanie Hugo

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Bei Problemen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wenden Sie sich bitte an eine der Stellen der klinikinternen Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

Fühlen sich Beschäftigte des Universitätsklinikums des Saarlandes aus Gründen

 

- der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,

- des Geschlechts,

- der Religion oder der Weltanschauung,

- einer Behinderung,

- des Alters oder

- der sexuellen Identität

 

benachteiligt, haben sie nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes das Recht, sich zu beschweren.

 

Für diese Beschwerden sind am UKS u. a. folgende Bereiche zuständig:

 

Frauenbeauftragte
Durchwahl: - 2 89 92

E-Mail: frauenbeauftragte @uks.eu

 

Dezernat I - Personal

Durchwahl: - 2 22 12

E-Mail: personaldezernat @uks.eu

 

Personalrat

Durchwahl: - 2 22 86

E-Mail: personalrat.sekretariat @uks.eu

 

Schwerbehindertenvertretung
Durchwahl:

E-Mail:

 

 

Intranet des UKS Dezernat I - Personal (nur interner Zugriff)

Dienstanweisung Sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung

 

Weiterführende Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz finden Sie auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter

Externe Seiten

http://www.antidiskriminierungsstelle.de

 

Den Text des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG finden Sie unter

 

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

Mobbing

Leider ist Mobbing in unserer heutigen Gesellschaft mehr und mehr Teil der betrieblichen Realität geworden. Darunter versteht man nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, sondern dauerhafte, systematische Übergriffe und Verletzungen der eigenen Persönlichkeitsrechte. Oft führen diese Handlungen zu psychischen Beschwerden und auch schweren Erkrankungen.

 

Manchmal wird Mobbing auch erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ von Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten ermöglicht. Durch rechtzeitiges Eingreifen und Handeln kann Mobbing aber sehr früh verhindert werden.

 

Der Nachweis von Mobbing ist nicht einfach, da die Methoden der „Täter“ oft sehr subtil sind oder von anderen Kolleginnen und Kollegen oft nicht bemerkt oder in deren Augen als „nicht so schlimm“ angesehen werden. Daher ist es wichtig, ein sogenanntes „Mobbingtagebuch" zu führen, in dem täglich alle Vorkommnisse niederzuschreiben sind.

 

In dieses „Mobbingtagebuch“ gehören Infos über:

  • Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen oder Zeugen
  • beleidigende Briefe, Notizen oder E-Mails aufbewahren
  • persönliches Befinden notieren (wie habe ich mich dabei gefühlt)
  • haben Sie Rückhalt bekommen
  • werden Kollegen zum Mobbing aufgefordert
  • auch wenn keine Vorkommnisse waren bitte notieren

 

Erste Anlaufstelle zur Lösung dieser Probleme sind die Vorgesetzten.
Weitere Ansprechpartner sind Frauenbeauftragte und die Mitglieder des Personalrates.

Informationen über dieses Thema erhalten Sie unter anderem auf folgenden Internetadressen:

 

Arbeitskammer- Mobbing und psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz

 

http://www.mobbing-web.de/