Saarland University Medical Center and Saarland University Faculty of Medicine
Aufgabenbereiche
Leitende Betriebsärztin: Christina Baum

 

 

Der Betriebsärztliche Dienst betreut alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätskliniken sowie der Universität in Homburg. Er arbeitet fachlich selbständig und weisungsfrei. Grundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz.

 

Alle im Betriebsärztlichen Dienst erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde sowie der Inhalt der Beratungsgespräche unterliegen in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht.


Aufgabenbereiche:

  • Regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge bezogen auf die jeweiligen Gefährdungen durch die Tätigkeit auf der Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Schutzimpfungen bei Infektionsgefährdungen am Arbeitsplatz

  • Individuelle arbeitsmedizinische Beratung bei allen arbeitsplatzbezogenen gesundheitlichen Problemen
  • Beratung zum Hautschutz und bei Hautproblemen, die möglicherweise mit der Arbeit im Zusammenhang stehen
  • Beratungen zur ergonomischen Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen und Untersuchungen des Sehvermögens

  • Beratung nach Arbeitsunfällen
  • Bei Verletzungen mit Kontakt zu möglicherweise infektiösem Material gegebenenfalls Veranlassung von Folgemaßnahmen wie Postexpositionsprophylaxe oder Blutuntersuchungen, um eventuelle Infektionen früh erkennen und behandeln zu können
  • Umgebungsuntersuchungen nach Tuberkulosekontakt

  • Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungen für Arbeitssicherheit und den Personalräten des Universitätsklinikums bzw. der Universität
  • Individuelle Arbeitsplatzberatungen und gegebenenfalls Begehungen unter ergonomischen Gesichtspunkten bei speziellen gesundheitlichen Problemen

  • Arbeitsplatzbezogene Beratungen zum Mutterschutz

  • Sozialmedizinische Beratungen
  • Mitwirkung bei der Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter bzw. von Mitarbeitern mit speziellen gesundheitlichen Problemen
  • Beratung bei Missbrauch bzw. Abhängigkeit von Suchtmitteln
  • Mitwirkung bei den betrieblichen Verfahren bei Verdacht auf Suchterkrankung und Suchterkrankung

  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Eignungsuntersuchungen wie Einstellungsuntersuchungen und Untersuchungen nach der Röntgen- und  Strahlenschutzverordnung