Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand des Klinikums.
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten, die über die laufenden Geschäfte des Vorstandes hinaus gehen.
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Staatssekretär
Bildnachweis: „Staatskanzlei/C.Simon“ | Dr. Susanne Reichrath Beauftragte des Ministerpräsidenten für Hochschulen, Wissenschaft und Technologie | Finanzstaatssekretärin Ministerium für Finanzen und Europa | Staatssekretär Stephan Kolling Ministerium für | Dr. Magnus Jung Mitglied des Saarländischen Landtages |
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Prof. Dr. Präsident der Universität | Dr. Franz Folz Externer Sachverständiger Wirtschaft | Helene Rauber Personalratsvorsitzende, |
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören insbesondere die Änderung der Klinikumssatzung, die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Klinikumsvorstandes, die Feststellung des Wirtschaftsplanes und Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresergebnisses. Hinzu kommen die Genehmigung struktureller Änderungen von Kliniken, Instituten und sonstigen medizinischen Einrichtungen, die Zustimmung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Belastung klinikeigener Grundstücke oberhalb einer Grenze von 1 Million Euro sowie die Zustimmung zur Aufnahme von Krediten oberhalb dieser Grenze. Der Aufsichtsrat ist für die Entlastung des Klinikumsvorstandes und die Zustimmung zu grundsätzlichen Regelungen über Chefarztverträge zuständig.
Satzung des Universitätsklinikums
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