Der Kinderschutzbeauftragte des UKS
Nicht jede potentielle Kindeswohlgefährdung, die uns im Klinikalltag begegnet, kann über eine stationäre Aufnahme durch die Kinderschutzgruppe abgeklärt werden, insbesondere, wenn körperliche Befunde fehlen. Mit zunehmender Sensibilisierung und Achtsamkeit (es wird mehr „hingesehen“) sind solche Situationen ansteigend. Zugleich besteht die Angst, etwas falsch zu machen. Kinderschutz ist eine Gratwanderung zwischen „zu früh/ zu viel“ und „zu spät/ zu wenig“.
Seit 01. Oktober 2021 können sich die Mitarbeitenden des UKS bei Fragen rund um das Thema Kinderschutz daher auch an den Kinderschutzbeauftragten des UKS wenden.
Aufgabe unseres Kinderschutzbeauftragten ist die Schaffung von übergeordneten Kinderschutzstrukturen, die über die stationäre somatische Abklärung der Kinderschutzgruppe hinausgehen und dem hohen Bedarf an psychosozialer Expertise in Kinderschutzfragen Rechnung tragen. Daneben leitet er das Kinderschutz-Team, dem neben den Mitgliedern der Kinderschutzgruppe auch andere Akteure aus anderen Kliniken/Bereichen des UKS sowie externe Ansprechpersonen angehören. Durch Beratung/Schulung der Mitarbeitenden, insbesondere der jeweils klinikeigenen Sozialdienste soll eine flächendeckende Sensibilisierung und Kompetenz in Kinderschutzfragen aufgebaut werden. Unser Kinderschutzbeauftragter ist zudem eingebunden in das ambulante und stationäre Beschwerdemanagement.
Kinderschutzbeauftragter des UKS
Dennis Jung
dennis.jung @uks.eu
0 68 41 - 16 - 2 84 91
Sekretariat des Kinderschutzbeauftragten des UKS
Katrin Bütün
katrin.buetuen @uks.eu
0 68 41 – 16 – 2 84 90