Kinderschutz am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS)

Kinder und Jugendliche haben Rechte! Nicht nur die gleichen Rechte wie Erwachsene, sondern auch eigene Kinderrechte, die ihre speziellen Bedürfnisse und Interessen anerkennen. Kinder und Jugendliche gehören zu einer vulnerablen Gruppe und benötigen daher einen besonderen Schutz.

Damit die Grenzen und Rechte von Kindern und Jugendlichen im Klinikalltag respektiert werden, sind wir kontinuierlich dabei, institutionelle Strukturen und Abläufe so zu gestalten, dass Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu stoppen oder präventiv zu verhindern. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) sieht sich als Schutzort für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig ist das UKS auch ein Kompetenzort für Kinderschutz. Wir bieten Kindern und Jugendlichen, die von jedweder Gewalt betroffen sind, Unterstützung an. Das UKS verpflichtet sich dem Kinderschutz und achtet darauf, dass die Rechte und Grenzen von Kindern und Jugendlichen respektiert werden.

Kinder und Jugendliche haben Rechte!
Nicht nur die gleichen Rechte wie Erwachsene, sondern auch eigene Kinderrechte, die ihre speziellen Bedürfnisse und Interessen anerkennen.

Ansprechpersonen rund um den Kinderschutz am UKS

Ihre Ansprechpersonen rund um den Kinderschutz am UKS sind der Kinderschutzbeauftragte des UKS und die Kinderschutzgruppe der Kinderklinik. Außerdem sind unsere Frühe-Hilfe-Lotsinnen, unsere Familienhebammen und Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen sowie die internen und externen Ansprechpersonen bei Bedarf für Sie da. Zusätzlich können Sie uns jederzeit über unser Beschwerdemanagement kontaktieren.

Kooperationen beim Kinderschutz

Familien, in denen es zu Vernachlässigung oder Gewalt kommt, brauchen oft längerfristige Hilfen, die über die medizinischen Hilfen hinausgehen. In diesem Fall arbeitet die Kinderschutzgruppe mit anderen Einrichtungen, insbesondere den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen und anderen zusammen. In Ausnahmefällen kooperiert die Kinderschutzgruppe auch mit Familiengerichten und der Polizei.