Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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PJ im Ausland

Wenn Sie ein oder mehrere PJ Tertiale im Ausland absolvieren wollen, müssen Sie vorher klären, ob das Landesprüfungsamt  die Lehre in den ausländischen Krankenhäusern anerkennt.

Damit das nicht jedes mal individuell geklärt werden muss, hat das LPA eine Liste mit ausländischen Krankenhäusern veröffentlicht. Ein Tertial, dass in diesen Krankenhäusern absolviert wird, wird vom LPA ohne weiteren Aufwand anerkannt.
 

Wenn Ihr Wunschkrankenhaus nicht auf dieser Liste steht, müssen Sie sich eine Äquivalenzbescheinigung besorgen. In dieser muss der Homburger Lehrbeauftragte für das entsprechende Fach bescheinigen, dass die Lehre in dem ausländischen Krankenhaus unseren Ansprüchen genügt.
 

Bei der Absolvierung des PJ´s im Ausland müssen Sie sich an der dortigen Universität immatrikulieren (aber nicht hier exmatrikulieren !!!). Wenn das an Ihrer Gastuniversität nicht möglich ist, müssen Sie sich eine Bestätigung ausfüllen lassen, dass Sie den Studenten dort gleichgestellt waren.
 

Abgeleistete Tertiale im Ausland müssen Sie sich grundsätzlich bestätigen lassen. Das entsprechende Formular in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
 

WICHTIG: Bitte sagen Sie im Dekanat Bescheid, sobald Sie den Platz an einem Krankenhaus im Ausland sicher haben, damit wir den Platz hier freigeben können.
 

Merkblatt PJ_Landesprüfungsamt   PJ im Ausland unter Punkt 7.