Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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Wiederholbarkeit


Die Studienordnung § 7 definiert, unter welchen Bedingungen eine Erfolgsprüfung wiederholt werden kann.

Schriftliche und mündliche Prüfungen, die für die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme oder als Leistungsnachweis Voraussetzung sind, können dreimal innerhalb eines Zeitraums von zwei Semestern nach Ende der scheinpflichtigen Veranstaltung wiederholt werden. Die Möglichkeit des Erfolgsnachweises wird in dem der Veranstaltung folgenden Semester am Anfang und am Ende der Vorlesungszeit angeboten. Die Zulassung zur dritten Wiederholungsprüfung kann von dem/der zuständigen Fachvertreter/in von einer Wiederholung der Veranstaltung abhängig gemacht werden.


Beratungsgespräch


Vor der dritten Wiederholungsprüfung muss ein Beratungsgespräch durch eine/n Fachvertreter/in sowie den zuständigen Prodekan und/oder ein Mitglied der Studienkommission, das nicht der gleichen Fachrichtung angehört, und ein Mitglied der Fachschaft stattfinden. In dem Beratungsgespräch wird der/die Studierende darauf hingewiesen, dass dies die letzte Chance zum Erlangen des Leistungsnachweises ist.

Die Teilnahme an dieser Beratung ist entsprechend der Studienordnung für den Studiengang Medizin verpflichtend. Die Beratung wird vom Prodekan für sämtliche Fächer der Vorklinik zu einem Termin durchgeführt und richtet sich an alle Studierenden, die vor einer dritten Wiederholungsprüfung stehen.

Bitte beachten Sie:

Ohne ein Beratungsgespräch kann weder die Veranstaltung wiederholt noch letztmalig an der Wiederholungsklausur teilgenommen werden.


Die betroffenen Studierenden werden gebeten, umgehend im Sekretariat des Prodekan des Bereiches Theoretische Medizin und Biowissenschaften einen schriftlichen Antrag auf Beratung zu stellen.