Atteste
Bei krankheitsbedingter Nicht-Teilnahme an einer Prüfung bedarf es keiner Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.
Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist allerdings obligat.
Vorlage Attest
Bei krankheitsbedingter Nicht-Teilnahme an einer Prüfung bedarf es keiner Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.
Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist allerdings obligat.
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