Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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Atteste


Bei krankheitsbedingter Nicht-Teilnahme an einer Prüfung bedarf es keiner Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.

Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist allerdings obligat.


Vorlage Attest