Verteilung und Verwendung von Kompensationsmitteln
Über die Bewilligung der Anträge wird von der diesbezüglichen paritätisch zusammen gesetzten Kommission aus Studierenden und Dekanat entschieden. Unmittelbar nach Entscheidung werden Bewilligungsschreiben an die Antragssteller übermittelt. In diesen Schreiben werden Details mitgeteilt wie und ab wann die genehmigten Gelder abgerufen werden können.