Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Dekanat
Sie befinden sich hier: >> Startseite >> Lehre >> Dekanat >> Studiendekanat >> Kompensationsmittel >> Antragstellung

Antragstellung zur Förderung eines Vorhabens aus Kompensationsmitteln

Form des Antrages
alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät können ab sofort Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium beim Studiendekan einreichen.

Das Programm Advocate, um ihren Antrag online eingeben zu können, finden Sie unter folgendem Link: Advocate


Die Antragstellung - Schritt für Schritt


Jeder Antrag muss zusätzlich als Ausdruck unterschrieben an das Dekanat mit dem Stichwort "Kompensationsmitteln" gesendet werden.


Werden Sachmittel beantragt, so sind entsprechende Angebote ebenfalls zu übermitteln. Anträge, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden nicht bearbeitet.


Frist
Für das Jahr 2024 können bis zum 15. September 2023 Anträge eingereicht werden.  Die Deadline muss strikt eingehalten werden.

Inhalt des Antrages
Anträge können grundsätzlich nur für ein Kalenderjahr gestellt werden (siehe "Antragstellung Schritt für Schritt"). Folgeanträge sind möglich und müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Unbefristete Personalstellen als auch Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bericht
Da die Fakultät sowohl dem Präsidium der Universität als auch dem Ministerium regelmäßig über die Verwendung der Mittel berichten muss und aufzuzeigen ist, dass die Lehre über die genehmigten Vorhaben tatsächlich verbessert wurde, wird im Antrag besonderer Wert auf die Methoden und Instrumente zur Qualitätskontrolle gelegt. Nach Ablauf des Antragsjahres muss ein Statusberichtan das Studiendekanat erfolgen, welche Verbesserung der Lehre an Hand der im Antrag dargelegten Kriterien gemessen wurde. Dieser Statusbericht ist ebenfalls über Advocate online einzugeben. Die Maske hierzu finden Sie unter "Meine Anträge" zu dem entsprechend von Ihnen gestellten Antrag.