Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Krankenversicherung

Krankenversicherungsschutz für Studenten

Ein Krankenversicherungsschutz ist für die Immatrikulation an der Universität des Saarlandes verpflichtend. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) muss dabei vorgelegt werden. Die Gaststudenten, die nicht EU-Bürger sind, sollten sich rasch nach der Ankunft am Studienort mit der zuständigen Deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen, um von der Versicherungspflicht entbunden zu werden oder eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie können sich mit dem International Office in Verbindung setzen um nähere Informationen zu bekommen.

 




Im Krankheitsfall


Die Studierenden aus der EU legen dem behandelnden Arzt/ Zahnarzt ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor. Die Arzt- oder Krankenhauskosten werden nach der Behandlung von der AOK über die Heimatversicherung geklärt.
Die ECTS- Departmental-Koordinatoren sind - entsprechend dem jeweiligen Krankheitsfall - bei der Suche nach einem Facharzt oder Zahnarzt behilflich oder können im Einzelfall sogar selbst beraten.