Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
FAQ

FAQ

    FAQ (Frequently Asked Questions) zu Erasmus

     

     

    1) Ab wann darf ich an Erasmus teilnehmen?

    2) Kann ich auch zum PJ mit Erasmus weg?

    3) Kann ich auch für Famulaturen mit Erasmus ins Ausland?

    4) Wann ist der beste Zeitpunkt, um ins Ausland zu gehen?

    5) Verliere ich ein Semester, wenn ich ins Ausland gehe?

    6) Kann ich eine Famulatur mit einem Erasmus-Aufenthalt kombinieren?

    7) Kann ich auch mehrmals über ERASMUS ins Ausland gehen?

    8) Ich habe die Fristen verpasst, würde aber dennoch noch gerne weg. Ist das möglich?

    9) Wie viel Geld erhalte ich als Förderung?

    10) Kann ich auch Bafög bekommen?

    11) Wo kann ich mich über die Gastuniversitäten informieren?

    12) Brauche ich ein Visum?

    13) Ich habe nicht die deutsche Nationalität, kann ich trotzdem mit Erasmus weg? Was muss ich beachten?

    14) Kann ich mein Learning Agreement noch ändern?

    15) Werden die Kurse aus dem Ausland auch in Homburg anerkannt?

    16) Soll ich mich in der Zeit exmatrikulieren oder beurlauben lassen?

    17) Ich bin ein Semester im Ausland, würde das aber jetzt gerne verlängern. Ist das möglich?

    18) Wie ist das mit der Fremdsprache? Muss ich die Sprache bereits können?

    19) Kann ich auch ins außereuropäische Ausland mit Erasmus?

    20) Wann beginnt mein Auslandsaufenthalt?

    21) Wann bekomme ich Bescheid, ob ich genommen wurde?

    22) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Plätze?

    23) Warum ist die Universität XY nicht bei den Partneruniversitäten dabei?

     


     

    1) Ab wann darf ich an Erasmus teilnehmen?

    Eine Teilnahme ist zum klinischen Studienabschnitt nach erfolgreichem 1. Teil der Ärztlichen Prüfung (Physikum) möglich, sodass Sie sich in Ihrem 3. vorklinischen Semester frühestens bewerben können.

     

     

    2) Kann ich auch zum PJ mit Erasmus weg?

    Ja, das ist möglich für 1 - 3 Tertiale. An manchen Gastuniversitäten sind Sie jedoch an bestimmte Zeitslots gebunden, sodass Sie ggf. einzelne Ihrer 20 Tage Fehltage nehmen müssen.

     

     

    3) Kann ich auch für Famulaturen mit Erasmus ins Ausland?

    Nein, der Mindestaufenthalt beträgt 3 Monate.

     

     

    4) Wann ist der beste Zeitpunkt, um ins Ausland zu gehen?

    Das ist abhängig von den Kursen, die Sie an der gewünschten Gastuniversität absolvieren können.


     

    5) Verliere ich ein Semester, wenn ich ins Ausland gehe?

    Das ist nicht auszuschließen, muss jedoch nicht der Fall sein. Als ehemalige Erasmus-Studierende können Sie in der Regel die noch verbleibenden Lehrveranstaltungen zu einem individuellen Rest-Studenplan kombinieren.

     

     

    6) Kann ich eine Famulatur mit einem Erasmus-Aufenthalt kombinieren?

    Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie dabei aber, dass gemäß LPA die Famulatur in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden muss. Das kann auch die vorlesungsfreie Zeit der Gastuni sein.

     

     

    7) Kann ich auch mehrmals über ERASMUS ins Ausland gehen?

    Ja, das ist möglich, Sie können bis zu 24 Monate gefördert werden. Jedoch wird bei einem bereits erfolgten Aufenthalt Ihre Bewerbung nachrangig gegenüber anderen Bewerbern behandelt, um die Chancengleichheit zu gewährleisten.

     

     

    8) Ich habe die Fristen verpasst, würde aber dennoch noch gerne weg. Ist das möglich?

    Ja, sofern die Fristen der Gastuniversitäten noch nicht abgelaufen sind und noch Plätze frei sind, können Sie sich auch nachträglich noch bewerben.

     

     

    9) Wie viel Geld erhalte ich als Förderung?

    Sie erhalten unabhängig von der Gastuniversität (Zielland) derzeit zwischen 150€ - 270€  pro Monat aus Mitteln der Europäischen Kommission. Es handelt sich also nicht um ein Vollstipendium, sondern ist zur Deckung der zusätzlichen Kosten gedacht.

     

     

    10) Kann ich auch Bafög bekommen?

    Ja, Bafög ist unabhängig von der Erasmus-Förderung. Selbst wenn Sie in Deutschland nicht Bafög-berechtigt sind, können Sie möglicherweise für den Erasmus-Aufenthalt Auslands-Bafög erhalten.

     

     

    11) Wo kann ich mich über die Gastuniversitäten informieren?

    Auf Anfrage erhalten Sie von uns gerne Erfahrungsberichte von ehemaligen Erasmus-Studierenden bzw. die eMail-Adressen der aktuellen Outgoings, die sich gerade an der Gastuniversität aufhalten.

     

     

    12) Brauche ich ein Visum?

    Meist ist eine Anmeldung vor Ort mit dem Studiennachweis völlig ausreichend. Für alle Fragen rund um die behördliche Anmeldung etc. setzen Sie sich bitte direkt mit den Behörden des Ziellandes in Verbindung.

     

     

    13) Ich habe nicht die deutsche Nationalität, kann ich trotzdem mit Erasmus weg? Was muss ich beachten?

    Ja, Erasmus ist nicht an die Nationalität gekoppelt. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie möglicherweise besondere Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis benötigen und informieren Sie sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden.

     

     

    14) Kann ich mein Learning Agreement noch ändern?

    Ja, das ist in aller Regel vor Ort noch möglich.

     

     

    15) Werden die Kurse aus dem Ausland auch in Homburg anerkannt?

    Grundsätzlich ja. Gerne besprechen wir dies bereits frühzeitig. Für eine Anerkennung von „Teilscheinen“ (z.B. Vorlesung 1 Radiologie, U-Kurs Neurologie, Seminar Innere Medizin) sind jedoch jeweils die Lehrverantwortlichen des Fachbereiches zuständig. Die Anrechnung von Einzelscheinen für die sogenannten „Fächerübergreifenden Leistungsnachweise“ erfolgt jedoch direkt durch uns.

     

     

    16) Soll ich mich in der Zeit exmatrikulieren oder beurlauben lassen?

    Nein, Sie müssen immatrikuliert sein. Aufgrund der Pflicht zu 6 klinischen Semestern vor PJ-Beginn raten wir auch von einer Beurlaubung dringend ab.

     

     

    17) Ich bin ein Semester im Ausland, würde das aber jetzt gerne verlängern. Ist das möglich?

    Ja, jedoch in der Regel nur vom Wintersemester auf das nachfolgende Sommersemester und sofern die Gastuniversität noch Platz zur Verfügung hat. Ob auch einen finanzielle Förderung weiterhin möglich ist entscheidet sich oft erst im Feburar. Sie können aber auch ohne Förderung ihren Erasmus Aufenthalt fortsetzen.

     

     

    18) Wie ist das mit der Fremdsprache? Muss ich die Sprache bereits können?

    Sie können sich bereits frühzeitig über Kurse des International Office in Saarbrücken sprachlich auf den Auslandsaufenthalt vorbereiten. Die Partnerhochschulen bieten außerdem meist Intensivsprachkurse vor Semesterbeginn an. Erfahrungsgemäß erlernt man eine Sprache am einfachsten und besten direkt vor Ort. Sprachkenntnisse sind deshalb ein Auswahlkriterium bei zu vielen Bewerbungen für einzelne Plätze, jedoch stellen mangelnde Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung, die ja einige Monate vor dem Aufenthalt stattfinden muss, kein Ausschlusskriterium dar, außer diese werden von der Gastuni gefordert.

     

     

    19) Kann ich auch ins außereuropäische Ausland mit Erasmus?

    Nein, Erasmus ist ein rein innereuropäisches Programm.


     

    20) Wann beginnt mein Auslandsaufenthalt?

    Je nach Curriculum der Partnerhochschule. Meist beginnt das Wintersemester im September, das ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Es ist nicht an jeder Uni möglich  im Sommersemester zu beginnen da das Semester schon beginnt wenn bei uns das WS noch nicht abgeschlossen ist.

     

     

    21) Wann bekomme ich Bescheid, ob ich genommen wurde?

    Sie bekommen von uns zunächst ca. im März einen Nominierungsbescheid. Anschließend erfolgt die Auswahl durch die jeweiligen Partnerhochschulen. Deren Deadlines liegen zwischen März und Juni. Meist bekommen Sie erst nach der Deadline Bescheid.

     

     

    22) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Plätze?

    Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Plätze an der Partneruniversität übersteigt, muss leider eine Auswahl erfolgen, wen wir nominieren können. Kriterien dazu sind beispielsweise Sprachzertifikate, das Motivationsschreiben, das Physikum, Noten im klinischen Abschnitt, mögliche schon erfolgte Erasmus-Aufenthalte oder bei Unentschieden das Los.

     

     

    23) Warum ist die Universität XY nicht bei den Partneruniversitäten dabei?

    Die medizinische Fakultät Homburg hat überaus zahlreiche Erasmus-Kontakte, deren Anzahl die Kooperationen anderer medizinischer Fakultäten meist deutlich überragt. Viele davon bestehen bereits seit langer Zeit und sind oft nur durch persönliche Kontakte entstanden. Neue Auslandskontakte zu knüpfen ist überaus schwierig, da viele ausländische Studenten lieber in größere deutsche Städte kommen wollen statt nach Homburg. Wir tun unser Bestes, um es den Incomings so schön wie möglich zu machen, damit diese anschließend mit guten Erfahrungen und Berichten zurückkehren und wir dadurch die Kooperationen erhalten können. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Sie über möglicherweise vorhandene Restplätze auch einen Aufenthalt an einer Universität absolvieren können, die am Erasmus-Programm teilnimmt, mit der jedoch keine Kooperation besteht. Bitte wenden Sie sich ggf. zunächst direkt an uns.

     

    Weitere Fragen?

    ects @uks.eu

      ECTS-Koordinationsbüro

      Outgoings:

      Stephanie Orlich

      Tel.  +49 (0) 6841/16-26001

      Sprechzeiten:Mo-Do 09 - 12 Uhr
      und nach Vereinbarung
       

      Incomings:

      Lenka Gorfman

      Tel.  +49 (0) 6841/16-26041
       

      Vertretung: Dr. Dominik Monz

      Tel.  +49 (0) 6841/16-26072

      ECTS Departmental Coordinators

      ects@uks.eu

      www.uks.eu/erasmus

      Adresse

      Medizinische Fakultät
      Geb. 35
      66421 Homburg