Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Plagiatsüberprüfung

Plagiatsüberprüfung im Rahmen des Promotionsverfahrens an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes

Die Fakultätsleitung der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes hat beschlossen, dass Promotionsarbeiten, die ab dem 01.05.2017 im Promotionsbüro des Dekanats eingereicht werden, nur vorbehaltlich einer durchgeführten Plagiats- bzw. Übereinstimmungsüberprüfung durch die Medizinische Fakultät angenommen werden!

Auf dieser Webseite geben wir Ihnen detaillierte und aktuelle Informationen über das Verfahren der Plagiats- bzw. Übereinstimmungsüberprüfung.

Für allfällige Fragen, die das Verfahren betreffen, bitten wir Sie, sich mit uns direkt über  in Verbindung zu setzen

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren der Plagiats- bzw. Übereinstimmungsüberprüfung NICHT vom Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät betreut wird.

Eine Plagiats- bzw. Übereinstimmungsüberprüfung der Promotionsarbeit kann nur erfolgen, wenn die Aufnahme in die Promotionsliste vorher erfolgt ist!

Im Folgenden finden Sie Informationen über die einzelnen Schritte dieses Plagiats- bzw. Übereinstimmungsüberprüfungsverfahrens:

  • Die Promotionsarbeit ist als einzelne PDF-Datei an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: dok-proof @uks.eu
  • Die Promotionsarbeit wird mithilfe der Plagiatssoftware iThenticate auf mögliche Übereinstimmungen überprüft
  • Die Plagiatsstelle erzeugt eine PDF Datei des Ergebnisses der Plagiats- bzw. Übereinstimmungsüberprüfung und sendet diese zurück an den Dissertanten (E-Mail-Adresse von der aus die Dissertation an dok-proof @uks.eu geschickt wurde).
  • Zusammen mit diesem Bericht erhält der Dissertant eine schriftliche Bestätigung über die Überprüfung der Promotionsarbeit.
  • Der Dissertant geht zusammen mit ihrem/seinem Dissertations-Betreuer die Ergebnisse der Plagiats- bzw. Übereinstimmungsüberprüfung einzeln durch und fügt – wo als notwendig erachtet - allfällige Änderungen in die Dissertationsschrift ein.

Zusammen mit der Dissertationsschrift muss die schriftliche Bestätigung über die Überprüfung der Dissertation zum Zeitpunkt des Einreichens im Promotionsbüro vorgelegt werden. Ohne diese schriftliche Bestätigung wird das Promotionsverfahren NICHT fortgesetzt.