Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Apl. Professur

Außerplanmäßige Professur

Die Bezeichnung "Außerplanmäßige Professorin"/ "Außerplanmäßiger Professor" kann durch den Präsidenten der Universität an Personen verliehen werden, die aufgrund der Lehrbefähigung (Habilitation) die Lehrbefugnis (venia legendi) verliehen bekommen und in Forschung und Lehre nachweislich hervorragende Leistungen erbracht haben (§ 43 Abs. 2 SUG).

 

Das Verfahren zur Ernennung zur Außerplanmäßige Professorin/ zum Außerplanmäßigen Professor wird in den vom Erweiterten Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes verabschiedeten Leitlinie geregelt.

 

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