Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Implantatgetragener festsitzender Zahnersatz

Implantatgetragener festsitzender Zahnersatz

Implantatgetragener festsitzender Zahnersatz

Auch bei völliger Zahnlosigkeit ist festsitzender Zahnersatz möglich. Zahnimplantate ersetzen hierbei die verlorengegangenen Zähne als künstliche Zahnwurzeln. Zur ausreichenden Abstützung und Verankerung des Zahnersatzes müssen hierfür genügend Implantate in entsprechender Position in den Kiefer eingebracht werden. Zur Versorgung des zahnlosen Oberkiefers werden 6-8 Implantate benötigt; im Unterkiefer lediglich 4-6 Implantate. Anschließend werden die Implantate mit Kronen- und/oder Brückenkonstruktionen versorgt, die festsitzend oder kombiniert festsitzend/herausnehmbar gestaltet werden können im Sinne einer teleskopierenden Brückenkonstruktion (siehe Teleskopprothese). Durch modernste CAD/CAM- Technologien (CAD= Computer Aided Design, CAM= Computer Aided Manufacturing) können heute auch hochpräzise Brückenkonstruktionen, die über den gesamten Zahnbogen reichen, hergestellt werden. Durch Verschrauben der Brücke auf den Implantaten, kann diese jederzeit vom behandelnden Zahnarzt wieder entfernt werden, sodass man hier von bedingt festsitzendem Zahnersatz spricht. Als Aufbauteile werden hier meist individuelle Titan- oder Zirkondioxidabutments bzw. Hybridabutments, bestehend aus einer Titanbasis mit verklebtem Keramikteil, verwendet. Analog zur Versorgung von eigenen Zähnen mit Kronen- oder Brückenkonstruktionen können hier metallische, metalllfreie keramische oder eine Kombination beider Werkstoffe verwendet werden. Aufgrund der hohen Präzision der Implantataufbauteile werden bei der Versorgung von Implantaten mit Zahnersatz wegen der höheren Passgenauigkeit computergestützt konstruierte und gefräste (CAD/CAM-Verfahren) Restaurationen aus entsprechenden Werkstoffen bevorzugt. Die Kronen und Brücken können fest zementiert oder bedingt abnehmbar auf den Implantaten verschraubt werden. Als Maximalkonzept wäre auch eine Versorgung mit Einzelzahnimplantaten denkbar; d.h. jeder verlorengegangene Zahn wird durch ein Implantat plus Krone ersetzt. Ob sich der finanzielle und zeitliche Aufwand hierfür lohnt und nicht den Nutzen im Sinne einer Überbehandlung des Patienten übersteigt, muss vorher besprochen und abgewogen werden.

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Kontakt- /Ansprechpartner

Prof. Dr. F. P. Nothdurft
Oberarzt der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde

Telefon

0 68 41 - 16 - 2 49 03
Telefax

0 68 41 - 16 - 2 49 52
E-Mail

frank.nothdurft @uks.eu

Quellenangaben

    Fachliteratur

    • Curriculum Prothetik (J.R. Strub, J.C. Türp, S. Witkowski, M. B. Hürzeler, M. Kern) - 3., überarbeitete und erweiterte Auflage - Quintessenz, 2005.
    • Die prophylaktisch orientierte Versorgung mit Teilprothesen (P. Pospiech) - 1. Auflage - Thieme, 2001.
    • Zahnärztliche Prothetik (W. Gernet, R. Biffar, N. Schwenzer, M. Ehrenfeld) - 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage - Thieme, 2007.
    • Lehrbuch der zahnärztlichen Prothetik (R. Marxkors) - 5., überarbeitete und erweiterte Auflage - Deutscher Zahnärzte Verlag, 2010.
    • Taschenbuch der Zahnärztlichen Werkstoffkunde (R. Marxkors, H. Meiners) - 5., überarbeitete und ergänzte Auflage - Deutscher Zahnärzte Verlag, 2001.
    • Oxidkeramiken und CAD/CAM-Technologien (J. Tinschert, G. Natt) - Deutscher Zahnärzte Verlag, 2007.
    • Nothdurft F.P., Propson M., Spitzer W.J., Pospiech P.R.: Implantatgetragene Versorgung eines ausgedehnten Resektionsdefektes der Maxilla – Ein mehrstufiges Therapiekonzept. Schweiz Monatsschr Zahnmed 118: 827-834 (2008)
    • Verschiedene Leitlinien und Stellungnahmen der DGZMK.
    • Bildatlas zur Patienteninformation in der Zahnarztpraxis „Zahnärztliche Prothetik“ (P. Rammelsberg, P. Pospiech) -  Spitta, 2005.

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    Alle Illustrationen wurden vom Universitätsklinikum des Saarlandes, Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde erstellt und sind somit urheberrechtlich geschützt. Die Übernahme, Weiterverwendung und Veröffentlichung bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Klinikleitung. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich nach dem Urheberrecht strafbar. Zudem wird er kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadenersatz leisten. (15.06.2016)