Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Wir über uns
Frau Helene Rauber

Die Aufgaben des Personalrates


Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten des Universitätsklinikums des Saarlandes. Seine Aufgaben sind im Saarländischen Personalvertretungsgesetz (SPersVG) festgelegt. Hier finden Sie die entsprechenden Paragraphen des SPersVG im Wortlaut, welche die Beteiligung des Personalrates betreffen.


Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten ihre Interessen-Vertreter in den Personalrat. Die letzte Wahl fand im Frühjahr 2021 statt. Eine Auflistung der Mitglieder des Personalrates finden Sie hier auf unseren Seiten; auch die Ersatzmitglieder des Personalrates sind hier verzeichnet.

Bei allen wesentlichen Personalmaßnahmen wie z.B. Einstellungen, Übernahmen, Umsetzungen, Kündigungen, Höher- oder Umgruppierungen, Versagen der Genehmigung einer Nebentätigkeit, Altersteilzeit, Anordnungen von Mehrarbeit und Überstunden, Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten (einschließlich der Pausen), Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Vorstand des Universitätsklinikums braucht also die Zustimmung des Personalrates zu den oben genannten Maßnahmen, um diese durchführen zu können. Hierbei hat der Personalrat auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerber zu achten und die Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen etc. zu sichern. Des weiteren ist der Personalrat u.a. an Anhörungen, Vorstellungsgesprächen, Examina und Suchtgesprächen beteiligt.

Alle Mitarbeiter des Universitätsklinikums können sich bei Problemen, die im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung stehen, vom Personalrat beraten lassen. Die Mitglieder des Personalrates stehen bei solchen Beratungsgesprächen unter Schweigepflicht, sie dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Andere weitergeben. Auch besonders 'heikle' Themen wie z.B. drohende Kündigung, Belastung durch Mobbing, Umgang mit Suchtproblemen oder Krankheitsfolgen können angesprochen werden. Eine wesentliche Aufgabe des Personalrates besteht also darin, Beschwerden der Mitarbeiter entgegenzunehmen, und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Es werden aber auch Anregungen entgegengenommen.

Der Personalrat informiert die Beschäftigten regelmäßig über seine Arbeit, z.B. durch Personalversammlungen, an denen alle Beschäftigten während ihrer Dienstzeit teilnehmen können (es sei denn, zwingende dienstliche Gründe sprechen dagegen), oder durch die Personalratsinfo "Haltestelle Sieben".

Zwischen dem Vorstand des Universitätsklinikums und dem Personalrat können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden (z.B. zur Einführung von SIEDA-Dienstplan u.ä.), in denen Regeln und Verfahrensweisen zu bestimmten Bereichen festgelegt werden. Der Leiter der Dienststelle und der Personalrat treffen sich einmal vierteljährlich zur Besprechung. Dieses Vierteljahresgespräch findet im Sitzungszimmer des Infozentrums im Gebäude 10 statt, bei welchem die Personalratsmitglieder ihre Fragen und Anregungen an den Vorstand des Universitätsklinikums stellen können. Im Umkehrsinn  hat der Vorstand des Universitätsklinikums beabsichtigte Maßnahmen, die der Beteiligung unterliegen, rechtzeitig und umfassend  dem Personalrat mitzuteilen.

Der Personalrat arbeitet mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung ( JAV ), Schwerbehindertenvertretung und der Frauenbeauftragten zusammen, um seine Aufgaben erfüllen zu können.

Bitte wenden Sie sich bei Anregungen oder Beschwerden an den Personalrat.

Ihr Weg zu uns

Sie finden uns im Gebäude 93 im 1.OG

gegenüber der Klinikbus-Haltestelle 6



(Anfahrtsplan)