Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Wahl der Frauenbeauftragten
Frau Stefanie Hugo

Wahl zur Frauenbeauftragten

Das Landesgleichstellungsgesetz des Saarlandes (LGG) schreibt vor, dass in allen öffentlichen Einrichtungen im Saarland eine Frauenbeauftragte einzusetzen ist. In einigen Dienststellen wird die Frauenbeauftragte vom Dienststellenleiter (z. B. Bürgermeister) bestellt, in anderen Einrichtungen nach Ausschreibung und einem Bewerbungsverfahren eingestellt.

 

Am Universitätsklinikum des Saarlandes wird die Frauenbeauftragte alle 4 Jahrein geheimer Wahl aus einer Liste von vorgeschlagenen Bewerberinnen gewählt.

 

Die Wahl findet gemäß Novellierung des LGG von 2015 zeitgleich mit der Wahl des Personalrates statt.

 

Wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten des UKS nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Weibliche Auszubildende und Praktikantinnen der Fachoberschulen und im FSJ sind ebenfalls wahlberechtigt.

 

Die nächste Wahl zur Frauenbeauftragten findet 2025 statt.