Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Aufgaben der Frauenbeauftragten
Frau Stefanie Hugo

Aufgaben der Frauenbeauftragten

Frauen haben auch in der heutigen Zeit im Erwerbsleben geringere Chancen, vor allem in Leitungsfunktionen.

 

Um diese Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst zu beseitigen, wurde 1996 durch das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Frauenförderung gesetzlich verankert.

Eine Novellierung dieses Gesetzes trat am 17. Juni 2015 in Kraft.

 

LGG Saarland

 

Ziel dieses Landesgleichstellungsgesetzes ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen auf allen Funktions- und Einkommensebenen, sowie die Vermeidung von Nachteilen durch die Wahrnehmung von Familien- und Betreuungspflichten von Frauen und Männern.

 

Durch gezielte frauenfördernde Personalplanung sollen der Zugang und die Aufstiegschancen auf allen Funktions- und Einkommensebenen für Frauen verbessert werden.

 

Aus diesem Grund ist die Frauenbeauftragte von Anfang an in das Bewerbungsmanagement einzubinden, um schon frühzeitig eine Benachteiligung von Frauen zu verhindern. Dabei ist es unerheblich, welches Geschlecht die Bewerber*innen besitzen.

 

Um die ihr zugewiesenen Aufgaben nach dem LGG ausüben zu können, ist die Frauenbeauftragte als Teil der Dienststelle der Dienststellenleitung (Kaufmännische Direktion) direkt zugeordnet.

Dies unterstreicht die vom Gesetzgeber zugewiesene wichtige Rolle im Betrieb.

Die Frauenbeauftragte übt eine dienstliche Tätigkeit aus und darf keiner Interessensvertretung der Dienststelle (z. B. Personalrat) angehören.

Sie handelt unabhängig und weisungsfrei.

 

Die Tätigkeit der Frauenbeauftragten entspricht den Tätigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten.

Die 2015 an der Novellierung des LGG beteiligten Personen haben sich auf Grund der immer noch bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und höheren Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes dazu entschieden, die Bezeichnung Frauenbeauftragte zu belassen, um dies noch einmal deutlich herauszuheben.

 

 

Aufgaben der Frauenbeauftragten gemäß LGG

  • Beteiligung an allen personellen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle
  • Beteiligung an sozialen und baulichen Maßnahmen - wenn Frauen mehr oder anders betroffen sind
  • Beteiligung am gesamten Bewerbungsverfahren von der Ausschreibung bis zur endgültigen Einstellung
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen unabhängig vom Geschlecht der Bewerber*innen
  • Beteiligung an personellen Maßnahmen, insbesondere Einstellung, Arbeitszeitänderung, Umsetzung, Eingruppierung, Vertragsänderung, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, ...
  • Kündigungen, Abmahnungen
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Beteiligung am gesamten Verfahren bei allen Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - unabhängig vom Geschlecht
  • Beteiligung an Anhörungen und am Verfahren, wenn personalrechtliche Maßnahmen auf Grund eines Fehlverhaltens oder Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten damit verbunden sein könnten
  • Teilnahme an Besprechungen der Dienststelle (z. B. Vorstandsbesprechungen, Besprechungen mit den Klinik- Dezernats- und Abteilungsleitungen, Teilnahme an Arbeitsgruppen, ...)
  • Beratung der Dienststelle
  • Kontrolle der Umsetzung von LGG und AGG an der Dienststelle

 

Weitere Aufgaben

  • Vertrauliches Gespräch bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - unabhängig vom Geschlecht
  • Ansprechpartnerin bei Problemen am Arbeitsplatz - unabhängig vom Geschlecht
  • Unterricht an den Schulen der einzelnen Gesundheitsfachberufe am UKS
    (Vorstellung des Amtes der Frauenbeauftragten, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und speziell in der Pflege, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, Landesgleichstellungsgesetz LGG)
  • Teilnahme an verschiedenen Arbeitsgruppen am UKS (Übergriffe, Steuerungsgruppe Schutzkonzept, Betriebliches gesundheitsmanagement, ...)
  • Information und Vermittlung bei Fragen zur Kinderbetreuung in Kindergärten oder bei Tagesmüttern
  • Information und evtl. Vermittlung bei persönlichen Problemen - unabhängig vom Geschlecht
  • Ansprechpartnerin für alle weiblichen und männlichen Beschäftigten, Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten am UKS
  • Fragen zu Arbeits- und Gleichstellungsrecht
  • Dienststellenübergreifende Zusammenarbeit