Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
Nach den Vorgaben der DSGVO sind folgende Grundsätze in der Datenverabeitung zu beachten:
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage oder einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Person. So wird für die Übermittlung von Patientendaten an Hausärzte sowie Weiterbehandler bei der Patientenaufnahme eine Einwilligung vom Patienten eingeholt. - Verarbeitung nach Treu und Glauben
Datenverarbeitung wird generell auf Grundlage eines redlich und anständig handelden Menschen durchgeführt. Diesen Handlungen kann die betroffene Person vertrauen. - Transparenz
Eine transparente Datenverarbeitung ist das Grundprinzip jeglicher Datenverarbeitungsprozesse. Die betroffene Person wird zum Zeitpunkt der Ersterhebung ihrer Daten über ihre Datenverarbeitung informiert. Die Rechte der betroffenen Personen werden vom Verantwortlichen zu jedem Zeitpunkt gewahrt. - Zweckbindung
Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu vorher festgelegten Zwecken. - Datenminimierung
Es werden nur soviele Daten verarbeitet, wie für die einzelnen Verarbeitungsprozesse erforderlich sind. Nicht erforderliche Daten werden ausschließlich auf freiwilliger Basis erhoben. - Richtigkeit
Verarbeitete Daten müssen sachlich und inhaltlich richtig sein. Dies betrifft nicht das Erstellen von Werturteilen (z.B. Verdachtsdiagnosen). - Speicherbegrenzung
Patientendaten werden aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen mindestens 30 Jahre aufbewahrt. Danach erfolgt die Löschung der Daten. - Integrität und Vertraulichkeit
Zum Schutz der Patientendaten vor Zerstörung, Manipulation, unbefugtes Offenbaren usw. werden geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen durchgeführt. - Rechenschaftspflicht
Alle Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten werden vom UKS dokumentiert und regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft.
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