Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Übermittlung von Daten
Frau Svenja Günther und Frau Klara Dauber

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Übermittlung von Patientendaten:

 

Im Krankenhaus gilt das Saarländische Krankenhausgesetz (SKHG). Das Gesetz unterscheidet zwischen der Übermittlung von Patientendaten innerhalb des Krankenhauses (§ 13 III SKHG) und der Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb des Krankenhauses (§13 IV SKHG).(Empfänger). Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle (§ 3 V SDSG).


innerhalb des Krankenhauses

 

  • keine beliebige Übermittlung


Zwischen den Fachabteilungen des UKS dürfen Patientendaten nur dann weitergegeben werden, wenn ein Behandlungszusammenhang gegeben ist. Dieser umfasst Verlegungen, Mit-, Weiter- oder Nachbehandlung durch andere Abteilungen, Konsile und Leistungsanforderungen. Er erstreckt sich auch über eine Wiederaufnahme, wenn diese der Fortsetzung einer bei einem früheren Aufenthalt begonnenen Behandlung dient, ebenso auch über zusammengehörige ambulante Besuche.


Im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärzten und Angehörigen der Gesundheitsfachberufe ist zu gewährleisten, dass auf Patientendaten nur insoweit zurückgegriffen wird, als dies für die dem Berufsbild entsprechenden Funktionen erforderlich ist und diese Zwecke nicht mit anonymisierten Daten erreicht werden können.

 

Die Nutzung der Patientendaten durch die Verwaltung darf nur in dem Maß erfolgen, wie dies für Abwicklung des Behandlungsfalles erforderlich ist.

 

Der zugriffsberechtigte Personenkreis sowie dessen Rechte sind stets nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit zu minimieren. Entsprechend sind die Zugriffsberechtigungen auf Krankenhausinformationssysteme auszugestalten.

 

außerhalb des Krankenhauses:

 

nur zulässig, wenn der/die Patient/in eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift die Übermittlung erlaubt oder die Voraussetzungen des § 13 IV Nr. 1 – 11 SKHG vorliegen; bspw. dass die Übermittlung zur Durchführung der Behandlung des Patienten erforderlich ist.

 

Auskünfte an z.B. Angehörige, Bekannte, externe Arztpraxen und andere externe Stellen, erfolgt nur in Absprache mit dem Patienten oder wenn eine Rechtsvorschrift dies anordnet bzw. erlaubt. Bereits erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

 

Auf Wunsch kann eine Auskunftssperre eingerichtet werden, durch die jegliche Auskünfte über den Aufenthalt des Patienten verschwiegen wird.

 

 

Datenschutzbeauftragte

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Gebäude 52

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Dr. Svenja Günther
Telefon 06841 - 16 - 2 34 30
Mobil 0162 - 26 49 221
E-Mail: datenschutz@uks.eu

Klara Dauber
Telefon
06841 - 16 - 2 34 32
Mobil 0162 - 26 58 743
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Stv. Datenschutzbeauftragte
N. A.