Compliance Prinzipien
TRENNUNGSPRINZIP: Zuwendungen dürfen nicht im
Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen
Wir setzen uns für die strikte Trennung von Zuwendung und Umsatzgeschäft ein.
Eine Zuwendung oder andere Leistung (z.B. Werbeabgaben, Sponsoring) an eine Klinik, einen Arzt oder andere Beschäftigte des UKS darf weder zeitlich noch kausal in Zusammenhang mit einem möglichen Umsatzgeschäft des UKS stehen.
Das leuchtet ein: Wer etwa eine medizinische Veranstaltung nur dann sponsert, wenn im Gegenzug der Kauf medizintechnischer Produkte zugesichert wird, handelt unrechtmäßig. Egal ob die Leistung unentgeltlich oder gegen Honorar erbracht wird. Beides ist nicht zulässig.
TRANSPARENZPRINZIP: Jede Zuwendung
und Vergütung muss offengelegt werden
Jede Leistung an eine medizinische Einrichtung oder an einen Arzt des UKS muss dem Dienstherrn bzw. dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Ohne schriftliches Einverständnis darf keine Zuwendung oder Vergütung geleistet werden. Zahlungen für Studien oder Anwendungsbeobachtungen müssen stets direkt an die medizinische Einrichtung oder auf ein Drittmittelkonto überwiesen werden.
DOKUMENTATIONSPRINZIP: Alle Leistungen
müssen schriftlich festgehalten werden
– von Honorarvereinbarungen über Reisekosten bis zu Geschenken an medizinische Einrichtungen, Ärzte oder andere Beschäftigte des UKS.
Es wird dokumentiert, welcher Art die Zuwendung ist, welchen Zweck sie hat, vom wem die Zuwendung geleistet wurde, welche Leistungen erbracht werden etc.
ÄQUIVALENZPRINZIP: Leistung und Gegenleistung
müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Das Prinzip der Angemessenheit hat das Ziel, mögliche Scheinvereinbarungen zu verhindern, die in keinem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Wenn ein Arzt des UKS beispielsweise eine Studie für ein medizintechnisches Unternehmen fertigt, muss das Honorar seinen Aufwand angemessen berücksichtigen und marktüblich sein.
Ansprechpartner
Compliance Officer des UKS
Daniel Schöfer
Universitätsklinikum des Saarlandes
Gebäude 52, 1. OG, Zimmer 2
D-66421 Homburg
Telefon
0 68 41 - 16 - 1 22 11
E-Mail
compliance @uks.eu