Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Kaufmännische Direktion
Leitung: Herr Ulrich Kerle
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Hinweis geben – Das UKS-Hinweisgebersystem

Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze sowie gegen interne Regelungen und Selbstverpflichtungen (wie z. B. UKS-Leitbild, Umgangs- und Verhaltenskodex) kann Schaden anrichten – sei es für betroffene Patienten, Außenstehende, für einzelne UKS-Beschäftigte oder für das UKS als Institution.
Das Hinweisgebersystem des UKS dient als ein wichtiges Frühwarnsystem, um solche Missstände identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mögliche Schäden sollen möglichst frühzeitig verhindert oder minimiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch das Fehlverhalten Einzelner oder durch Fehler im System zustande kommen.

Hinweise geben
Wir möchten alle dazu ermutigen, uns Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße mit Bezug zur Arbeit des UKS zu melden. Dafür steht ein breit ausgebautes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Über dieses System können insbesondere folgende Sachverhalte gemeldet werden:

  • Sexueller Missbrauch / sexuelle Belästigung
  • Korruption / Bestechung
  • (Abrechnungs-) Betrug / Veruntreuung
  • Diebstahl
  • Interessenkonflikt
  • Datenschutzverstoß
  • Verstoß gegen Menschenrechte
  • Verstoß gegen den Umweltschutz
  • Verstoß gegen UKS-Leitbild / Umgangs- und Verhaltenskodex
  • Sonstiger Verstoß gegen Gesetze / interne Regelungen

Das UKS geht allen gemeldeten Hinweisen auf Verstöße nach und sorgt für eine konsequente und faire Aufklärung. Hierfür wurde ein standardisierter und transparenter Bearbeitungsprozess mit Rückmeldefristen entwickelt. Das UKS stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass es keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebende Person gibt, solange es sich um berechtigte Hinweise handelt.

Meldewege

Das UKS stellt unabhängige und weisungsfreie Ansprechpartner*innen zur Verfügung und sind zur Objektivität und Verschwiegenheit verpflichtet. Das Hinweisgebersystem bietet folgende Meldewege, die bei Bedarf auch anonym genutzt werden können:  

  • Das Hinweisgebersystem ist rund um die Uhr nutzbar. Es ermöglicht eine anonyme Abgabe von Hinweisen und die Kommunikation nach höchsten Sicherheitsstandards – wahlweise auch ohne Angabe von E-Mailadressen oder Telefonnummern.
  • Zugang zum Online-Hinweisgebersystem (nur UKS-intern)
  • Externe Hinweise bitte an compliance @uks.eu


Als weiterer Ansprechpartner außerhalb des UKS steht ein externer Ombudsmann bereit. Nur mit der Zustimmung der Hinweisgebenden tritt er mit dem UKS in Kontakt und kommuniziert den Hinweis an das UKS. Auch dies kann bei Bedarf anonym geschehen.

Externe Ombudsperson des UKS
Peter Becker, Teefonl 0175-114 69 56
peter.becker @ombudsstelle-uks.de

Tipps zur Abgabe von Hinweisen

Eine bestmögliche Bearbeitung wird erleichtert, wenn der Sachverhalt so schlüssig nachvollziehbar wie möglich beschrieben ist. Hinweisgebende können sich bei der Erläuterung ihres Hinweises an den folgenden Fragen orientieren:  

  • Was für ein Verstoß hat sich ereignet?
  • Wie wurde der Verstoß begangen? 
  • Wer hat den Verstoß begangen (Personen, Gruppen, Firmennamen)?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet (Projektname, Ort, Land)?
  • Wann ist der Verstoß passiert (Zeitraum, genaues Datum)?
  • Welche Belege/Indizien gibt es für den Verstoß?

Allgemeine Beschwerden

Bei Serviceangelegenheiten, Ideen und allgemeinen Beschwerden, möchten wir Sie bitten, sich an das Beschwerdemanagement des UKS zu wenden:

Ärztliche Direktion

Telefon   0 68 41 - 16 - 3 05 15

Telefax    0 68 41 - 16 - 3 05 11

E-Mail    beschwerdemanagement @uks.eu

Ansprechpartner

Compliance Officer des UKS

Universitätsklinikum des Saarlandes
Gebäude 52, 1. OG, Zimmer 2
D-66421 Homburg

Telefon
0 68 41 - 16 - 1 22 11
E-Mail
compliance @uks.eu