Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Impfungen
Leitende Betriebsärztin: Christina Baum

Impfungen:

Mitarbeitern, bei denen durch ihre Tätigkeit die Gefahr besteht, sich eine Infektionskrankheit zuzuziehen, gegen die man impfen kann, wird eine entsprechende Impfung angeboten. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang eine Impfung gegen Hepatitis B für Mitarbeiter in der Krankenversorgung, im Labor und im Reinigungsdienst.


Je nach Gefährdung an speziellen Arbeitsplätzen sind weitere Impfungen möglich.

 

 

Impfzeiten: Wir bitten um Vereinbarung eines Termins. Impfbuch bitte mitbringen!

 

Masernimpfpflicht:

Seit dem 01.03.2020 ist das Masernimpfpflichtgesetz in Kraft getreten. Neue Mitarbeiter/innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit einen ausreichenden Immunschutz nachweisen (2 dokumentierte Masernimpfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen bzw. serologischer Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes) oder eine Bescheinigung vorlegen, dass eine Masernimpfung aufgrund medzinischer Kontraindikationen nicht gegeben werden kann.

Bestandsmitarbeiter sollen einen Masernimmunitätsnachweis bis spätestens zum 31.07.2021 der Personalabteiilung vorlegen. Das Attest zur Vorlage bei der Personalabteilung erfolgt durch den Betriebsärztlichen Dienst.

Informationen zur Hepatitisimpfung

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