Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Vermeidung von Nadelstichverletzungen
Leitung: Dipl.-Ing. Dirk Sassmannshausen-Wahlen

Vermeidung von Nadelstichverletzungen

Noch immer zählen Nadelstichverletzungen zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Die neu gefasste Biostoffverordnung (BioStoffV), die am 23.07.2013 in Kraft trat, trägt diesem Umstand Rechnung.  Mit ihr wird nun die EU-Nadelstichrichtlinie (2010/32/EU) in nationales Recht umgewandelt.

 

Nach § 11 Abs. 2 der BioStoffV hat der Arbeitgeber nun spitze und scharfe medizinische Instrumente vor Aufnahme der Tätigkeit durch solche zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht.

 

Konkretisiert wird die BioStoffV durch die „Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250“ (TRBA 250):

 

4.2.5 Prävention von Nadelstichverletzungen

(4) Ist der Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente notwendig, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen zu verwenden, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht, soweit dies zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich und technisch möglich ist.

Weitere Informationen zur BioStoffV und TRBA 250 finden Sie hier (Vortrag Biologische Arbeitsstoffe).

 

Bereits im Jahre 2009 wurden im UKS die Blutentnahme-Systeme und die Venenverweilkanülen auf Sicherheitssysteme umgestellt.

Zum 01.01.2015 folgten nun die Injektionskanülen und die Kanülen für Insulin-Pens.

 

Informationen zu den neuen Injektionskanülen:

 

BD Eclipse – Injektionskanülen

 

 

Informationen zu den Kanülen für die Insulin-Pens:


NovoFine Autocover

 

Video zu NovoFine Autocover

 

 

BD AutoShield Duo

 

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

 

 

Sicheres Krankenhaus - Blutentnahme