Impfschutz
Liebe Interessenten,
bitte beachten Sie, dass bei allen Praktika in den Gesundheitsfachberufen ein Hepatitis B- Impfschutz benötigt wird.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen müssen alle in Gesundheitseinrichtungen Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind, einen Immunitätsnachweis bzgl. Masern vorlegen – auch wenn sie keinen direkten Kontakt zu Patienten haben.
Bei Praktika in der Kinder- und Frauenklinik muss zusätzlich der erweiterter (Impf-) Schutz Mumps + Röteln + Windpocken bestehen.
Einsatz in der Kinderklinik / Kinder- und Jugendpsychiatrie und anderen Abteilungen mit Kontakt zu Kindern
Liebe Interessenten,
bitte beachten Sie, dass bei Einsätzen in der Kinderklinik und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in anderen Abteilungen, in denen Kinder behandelt werden, ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.