Weiterbildung
Entsprechend der Historie des Faches, das sich im Gefolge beider Weltkriege aus der Zusammenführung der Kenntnisse und Erfahrungen von Chirurgien und Zahnärzten entwickelt hat, sind die ärztliche und zahnärztliche Approbation Vorraussetzung zur Weiterbildung zur Fachärztin/Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Diese Weiterbildungszeit beträgt gegenwärtig 5 Jahre. Eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis liegt vor, genauso wie für die sich noch anschließende Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“. Weiterhin kann die Qualifikation „Zahnärztin/Zahnarzt für Oralchirurgie“ erworben werden.