Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Staatsexamen Zahnmedizin
Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. dent. Jörg Lisson, M.Sc.

Herzlich Willkommen zum Staatsexamen

Diese und die damit verbundenen Seiten geben Ihnen wichtige Informationen des Vorsitzenden des Ausschusses für die Zahnärztliche Prüfung an der Universität des Saarlandes.

Weitere Informationen erhalten Sie im Prüfungsbüro Zahnmedizin im Dekanat der Medizinischen Fakultät.

Viel Erfolg beim Examen!

Zahnärztliche Prüfung

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen, bei denen es sich um staatliche Prüfungen handelt (§4 ZÄPrO):

Die naturwissenschaftliche Vorprüfung (§19 ZÄPrO), die frühestens nach einem Studium der Zahnmedizin von zwei Semestern abgelegt werden kann, die zahnärztliche Vorprüfung (§26 ZÄPrO), die frühestens nach einem Studium der Zahnmedizin von fünf Semestern und Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung abgelegt werden kann und die die Ausbildung abschließende zahnärztliche Prüfung (§33, §34 ZÄPrO), die frühestens nach einem Studium der Zahnmedizin von fünf Semestern nach Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung abgelegt werden kann (somit frühestens nach 10 Semestern).

 

Vorphysikum

Die naturwissenschaftliche Vorprüfung (§21 ZÄPrO) umfasst die Fächer Physik, Chemie und Zoologie oder Biologie.

 

Physikum

In der zahnärztliche Vorprüfung (§28 ZÄPrO) werden in den Fächern Anatomie, Physiologie, physiologische Chemie und Zahnersatzkunde Prüfungen abgelegt.

 

Staatsexamen

Bei der zahnärztlichen Prüfung (§40 ZÄPrO) sind wissenschaftliche und praxisorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse auf folgenden Prüfungsgebieten nachzuweisen:

  • Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie
  • Pharmakologie
  • Hygiene, med. Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge
  • Innere Medizin
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Chirurgie
  • Zahnerhaltungskunde
  • Zahnersatzkunde
  • Kieferorthopädie

Alle Prüfungen werden mündlich bzw. mündlich-praktisch durchgeführt. Sie enthalten schriftliche Anteile, soweit Befundberichte, Berichte über Krankheitsfälle und Heilpläne aufzustellen sind. In den Prüfungen hat der Prüfling theoretische und praktische Tätigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen.

Im Verlauf des Studiums finden außerdem laufend Leistungskontrollen statt. Der Besuch der vorgeschriebenen Pflichtunterrichtsveranstaltungen ist bei der Meldung zu den Prüfungen nachzuweisen. Der Erfolg der Teilnahme wird i.d.R. durch mündliche oder schriftliche Leistungskontrollen durch den betreffenden Hochschullehrer festgestellt.

 

Quelle: BMG

Verordnungen

Für die Prüfung relevante Verordnungen finden Sie zum Herunterladen hier:

  1. Approbationsordnung
  2. Studienordnung
  3. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Bitte beachten Sie, dass die Studienordnung nur für das Studium an der Universität des Saarlandes gültig ist. Für die Bundesgesetze ist die aktuelle, im Bundesanzeiger publizierte Version maßgeblich, die von den hier verlinkten abweichen kann.

Zulassungsantrag

Sie benötigen den folgenden Antrag sowie ALLE darin genannten Dokumente für eine Zulassung zur Prüfung

Zulassungsantrag

Prüfungsunfähigkeit

Bitte nutzen Sie zum Nachweis einer etwaigen Prüfungsunfähigkeit bei Krankheit ausschließlich das hier herunterzuladende Formblatt

Prüfungsunfähigkeitsnachweis