Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Info Patienten und -angehörige
Sprecher: Prof. Dr. Danilo Fliser

Informationen für Patienten und deren Angehörige

1. Welche unterschiedliche Arten der Nieren-Transplantation gibt es?

2. Wie ist der Ablauf einer postmortalen Spende?
3. Wie ist der Ablauf einer Nieren-Lebend-Spende?
4. Was muss ich als Betroffener tun, damit bei mir eine postmortale Nierentransplantation durchgeführt werden kann?
5. Was muss ich als Betroffener tun, damit bei mir eine Nieren-Lebendspende durchgeführt werden kann?
6. Psychologische Beratung & Begleitung

 

 

1. Welche unterschiedliche Arten der Nieren-Transplantation gibt es?

Bei der Nieren-Transplantation unterscheidet man nach der Herkunft des gespendeten Organs eine: Postmortale Nieren-Spende von einer Nieren-Lebendspende.

 

Sowohl die postmortale, wie auch die Nieren-Lebendspende sind in Deutschland im Rahmen des Transplantationsgesetzes gesetzlich geregelt.

 


2. Wie ist der Ablauf einer postmortalen Spende?

Bei einer postmortalen Nieren-Spende stammt die Niere von einem fremden und unbekannten Spender, der bereits verstorben ist.

 

Die Vermittlung von postmortalen Organspenden erfolgt ausschließlich durch EUROTRANSPLANT, eine europäische gemeinnützige Stiftung mit Sitz in den Niederlanden (Leiden). Die Stiftung EUROTRANSPLANT wird von den Krankenversicherungen in den angeschlossenen Ländern finanziert.

 

EUROTRANSPLANT wurde von verschiedenen europäischen Staaten (Deutschland, Belgien, Niederlanden, Luxenburg, Österreich, Kroatien und Slowenien) mit der Aufgabe betraut, potentielle Empfänger für ein Spendeorgan zu registrieren und an diese geeignete postmortale Spenderorgane zu vermitteln. Der Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, Missbrauch (d.h. „Organkäufe“ bzw. „Organhandel“) im Zusammenhang mit postmortalen Spenden zu unterbinden.

 

In Deutschland selbst erfolgt die Koordinierung der postmortalen Nieren-Spende dann durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

 

Die Krankenhäuser in Deutschland melden der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), sobald ein Verstorbener für eine Organspende in Betracht kommt. Hierzu müssen zwei erfahrenen Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines potenziellen Spenders festgestellt haben. Der Hirntod bezeichnet das endgültige und irreversible Erlöschen der Gesamtfunktion des Gehirns und stellt eine unbedingte Voraussetzung zur Durchführung einer postmortalen Spende dar.

Damit eine postmortale Organspende überhaupt durchgeführt werden kann, muss der Verstorbene vor seinem Ableben dokumentiert (z. B. in einem Organspendeausweis) bzw. in seinem Umfeld geäußert haben, dass er nach seinem Tode einer Organentnahme zustimmt.

 

Falls der Verstorbene seinen Willen bezüglich einer Organspende zu Lebzeiten nicht klar dokumentiert hat, so müssen Verwandte oder nahe Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden: damit ist gemeint, ob der Verstorbene – wenn man ihn hätte fragen können - einer Organentnahme zugestimmt hätte. Wenn die Angehörigen zu dem Schluss kommen, dass eine Organspende im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre, kann ebenfalls eine postmortale Organspende stattfinden.

 

Wenn die oben genannten Voraussetzungen (Feststellung des Hirntodes und dokumentierte bzw. mutmaßliche Zustimmung des Verstorbenen) gegeben sind, untersuchen die Ärzte den potentiellen Spender und geben die Daten über die DSO an EUROTRANSPLANT weiter. Dort wird dann nach umfangreichen Kriterien ein passender Empfänger für das Organ ermittelt.

 

Lebt dieser Empfänger in Deutschland, informiert EUROTRANSPLANT die DSO, die alle weiteren Schritte (z.B. Benachrichtigung des zuständigen Transplantationszentrums, Entnahme des Spendeorgans und Transport zum zuständigen Transplantationszentrum) veranlasst.

 

Das Transplantationszentrum benachrichtigt den ausgesuchten Empfänger und bereitet diesen für die anstehende Operation (Implantation des Organs) vor. Nach der Übergabe an das zuständige Transplantationszentrum wird dem Empfänger das gespendete Organ transplantiert.

 

Da bei einer postmortalen Spende von der Meldung des Organs bis zur Transplantation in der Regel nur wenige Stunden verstreichen, ist es wichtig, dass ein potenzieller Organempfänger jederzeit (telefonisch) gut zu erreichen ist.

 

Selbstverständlich werden alle im Rahmen einer postmortalen Organspende entstehenden Kosten von den zuständigen Krankenkassen übernommen.

 

Weitere Informationen bekommen Sie gerne von dem zuständigen Transplantationsbüro am Universitätsklinikum des Saarlandes.

 

 

3. Wie ist der Ablauf einer Nieren-Lebend-Spende?

Stammt die Niere von einem lebenden Spender, dann handelt es sich um eine  Lebendspende.

 

Der Lebendspender ist üblicherweise ein naher Verwandter, oder auch ein Ehepartner, ein Lebenspartner oder ein Freund, zu dem eine längere und enge Verbindung besteht. Nieren-Lebendspenden von Spendern, die in keiner besonderen persönlichen Verbindung zum Empfänger stehen, sind in Deutschland ausdrücklich nicht gestattet.

 

Der Hintergrund dieser im Transplantationsgesetz dargelegten gesetzlichen Regelung ist, Missbrauch (d.h. „Organkäufe“ bzw. „Organhandel“) im Zusammenhang mit Lebendspenden zu unterbinden.

 

Die Durchführung von Nieren-Lebendspenden wird in Deutschland nicht über EUROTRANSPLANT koordiniert, sondern liegt in der Verantwortung der jeweiligen Transplantationszentren.

 

Selbstverständlich kann eine Nieren-Lebendspende nur durchgeführt werden , wenn dies für den Spender wie auch den Empfänger gesundheitlich sowie seelisch vertretbar ist und wenn eine hohe Aussicht auf Erfolg besteht.

 

Nachdem die Untersuchungen von Spender und Empfänger erfolgreich abgeschlossen sind, muss die geplante Nieren-Lebendspende noch von der Lebendspende-Kommission der zuständigen Ärztekammer genehmigt werden.

Nach Vorlage der Genehmigung durch die Ethikkommission der zuständigen Ärztekammer, kann dann am zuständigen Transplantationszentrum schnellstmöglichst die Nieren-Lebendspende durchgeführt werden.

 

Prinzipiell kann der Zeitpunkt einer Lebendspende, im Gegensatz zu einer postmortalen Organspende, geplant werden, da diese nach Absprache mit dem Spender und Empfänger erfolgt.

 

Die Kosten, die bei einer Organspende, der Vermittlung und der Transplantation entstehen, übernimmt die Krankenkasse des Empfängers.


Weitere Informationen bekommen Sie gerne von dem zuständigen Transplantationsbüro am Universitätsklinikum des Saarlandes.


4. Was muss ich als Betroffener tun, damit bei mir eine postmortale Nierentransplantation durchgeführt werden kann?

Um ein Spenderorgan erhalten zu können, muss sich ein Patient, der ein Organ benötigt, bei einem Transplantationszentrum vorstellen.

 

Dort wird dann festgestellt, ob der Betroffene für eine Transplantation in Frage kommt. Ausschlaggebend hierfür sind der allgemeine gesundheitliche Zustand des Patienten sowie die Erfolgsaussichten einer Transplantation.

 

Die Entscheidung, ob eine Transplantation sinnvoll ist und durchgeführt werden soll, treffen Patient, dessen Bezugspersonen und Ärzte des zuständigen Transplantationszentrum gemeinsam nach Abwägung aller Nutzen und Risiken.

 

Sollte ein Patient für eine Transplantation geeignet sein, so wird er auf eine Warteliste bei  EUROTRANSPLANT registriert.

 

Wie lange ein Patient im Einzelfall auf eine Transplantation warten muss, hängt bei einer postmortalen Spende davon ab, wann über  EUROTRANSPLANT ein Organ vermittelt werden kann, das gut zu den medizinischen Daten des Betroffenen passt. Falls mehrere Patienten auf der Warteliste für dasselbe Organ in Frage kommen, so kommt der Patient mit der längsten Wartezeit bzw. höchsten Dringlichkeit zuerst an die Reihe.

 

Auf jeden fall muss der betroffene Patient jederzeit (telefonisch) gut erreichbar sein, damit er beim Vorliegen eines passenden Spenderorgans, rechtzeitig informiert und auf die Operation vorbereit werden kann.

 

Weitere Informationen bekommen Sie gerne von dem zuständigen Transplantationsbüro am Universitätsklinikum des Saarlandes.

 


5. Was muss ich als Betroffener tun, damit bei mir eine Nieren-Lebendspende durchgeführt werden kann?

Bei einer Nieren-Lebendspende können sich Patient und sein potentieller Lebend-Spender direkt an das zuständige Transplantationszentrum wenden.

 

Dort wird dann im Rahmen von ausführlichen medizinischen Untersuchungen festgestellt, ob der betroffene Patient und sein potentieller Spender für eine Transplantation in Frage kommen. Ausschlaggebend hierfür sind der allgemeine gesundheitliche Zustand des Patienten und dessen Spender, sowie die Erfolgsaussichten der Transplantation.

 

Selbstverständlich wird eine Nieren-Lebendspende nur durchgeführt, wenn dies sowohl für den Spender wie auch für den betroffenen Patienten medizinisch vertretbar ist. Des Weiteren muss in jedem Fall sicher gestellt sein, dass es um eine freiwillige und selbstlose Spende handelt.


Die Entscheidung, ob eine Transplantation sinnvoll ist und durchgeführt werden soll, treffen Patient, der Spender und die Ärzte des zuständigen Transplantationszentrums gemeinsam nach Abwägung aller Nutzen und Risiken.

 

Anschließend müssen Spender und Empfänger sich noch bei der Lebendspende-Kommission der zuständigen Ärztekammer vorstellen, um dort die Beweggründe für die Organspende zu erläutern. Die Aufgaben und die Zusammensetzung dieser Lebendspende-Kommission können in dem „Saarländischen Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz“ nachgelesen werden.

 

Nach positivem Urteil und Vorliegen der Genehmigung durch die Lebendspende-Kommission, kann an dem zuständigen Transplantationszentrum der geeignete Termin für die Durchführung der Nieren-Lebendspende vereinbart werden.

 

Weitere Informationen bekommen Sie gerne von dem zuständigen Transplantationsbüro am Universitätsklinikum des Saarlandes.

 


6. Psychologische Beratung & Begleitung

Falls Sie - als Patient oder Angehöriger - weiteren Gesprächsbedarf haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung zu einer postmortalen ODER Nieren-Lebendspende benötigen, so können wir Ihnen gerne eine fachkundige psychologische Beratung & Begleitung am Universitätsklinikum des Saarlandes anbieten.

 

Des Weiteren können Sie sich gerne an uns wenden, falls Sie eine weiterführende Betreuung während der Vorbereitungsphase (bzw. Wartezeit) auf ein Spenderorgan benötigen.

 

 

Transplantationsbüro

Sprechzeiten:Mo-Fr 7:00-15:30
Frau Brehmer06841/16-15857
Frau Hubert06841/16-15858
Frau Vallar06841/16-15857
Fax06841/16-15839

Postanschrift:
Transplantationszentrum
des Saarlandes
Universitätsklinikum Homburg
Kirrberger Straße Geb. 41
66421 Homburg