Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Teleradiologie
Leitung: Prof. Dr. Joachim Oertel

Teleradiologie

Teleradiologie nach RöV

Im engeren Sinn bedeutet Teleradiologie die bildgebende Untersuchung eines Menschen unter der Verantwortung eines fachkundigen Arztes (meist Radiologe), der sich nicht am Ort der Durchführung befindet. Der verantwortliche Radiologe steht dabei mittels elektronischer Datenübertragung (z. B. verschlüsselte Internet-Tunnelung oder Telefon-Verbindung) unmittelbar mit der anfordernden und durchführenden Stelle in Verbindung. Diese Form der Teleradiologie ist in § 2 der Röntgenverordnung (RöV) definiert und wird auch als "Teleradiologie nach RöV" bezeichnet.

Telekonsultation

Der zweite große Anwendungsbereich der Teleradiologie ist die Telekonsultation. Bei dieser Form der Teleradiologie ist immer ein verantwortlicher Radiologe am Ort der Durchführung. Bei besonders schwierig zu diagnostizierenden oder zweifelhaften Fällen kann der verantwortliche Radiologe für die Erstellung des Befundes eine weitere Meinung, z. B. die eines Spezialisten an einer Universitätsklinik, einholen. Durch die elektronische Übertragung der Bilddaten entfällt der heute noch weit verbreitete Versand der Bilder, z. B. mit dem Taxi. Da bei dieser Form immer ein verantwortlicher Radiologe am Ort der Durchführung ist, sind die gesetzlichen Hürden erheblich niedriger als bei der Teleradiologie nach RöV.

 

Standardisierung der Teleradiologie

Für die Bildübertragung im Rahmen der Teleradiologie kommen heute (Stand: 2006) so gut wie keine proprietären Lösungen mehr zum Einsatz, sondern standardisierte DICOM-Protokolle. Im Gegensatz zu früher ist es nicht mehr erforderlich, dass beide Kommunikationspartner die Teleradiologie-Software desselben Herstellers einsetzen. Allerdings müssen vor der erstmaligen Kommunikation einige Konfigurationen (AE-Title, Ports, Hostname oder IP-Adressen, Routereinstellung) vorgenommen werden, so dass vor allem bei sporadischen Telekonsultationen mit wechselnden Partnern Probleme entstehen können.

 

Zur Lösung dieses Problems hat die Deutsche Röntgengesellschaft im Mai 2004 eine Empfehlung zur Standardisierung der Teleradiologie in Deutschland verabschiedet. Laut dieser Empfehlung soll die Verwendung von OpenPGP-verschlüsselter DICOM-E-Mail für die Bildübertragung zum Standard in der Teleradiologie werden.