Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Aufgaben / Verfahrensweise

Aufgaben / Verfahrensweise

Damit Ihr Kind gesund aufwachsen kann und Krankheiten früh erkannt und behandelt werden können, bieten alle Krankenkassen und privaten Krankenversicherer die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren an.

 

Das Saarland richtete als erstes Bundesland am 1. April 2007 mit dem „Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung“ eine Zentrale Screeningstelle, das Zentrum für Kindervorsorge (ZfK) am Universitätsklinikum Homburg, zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, ein.

 

Das Zentrum für Kindervorsorge Saarland lädt Sie zu Beginn des Untersuchungszeitraumes der Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 ein. Ebenso sind in dem gelben Kinderuntersuchungsheft, das Sie zur Geburt Ihres Kindes erhalten haben, die Zeiträume angegeben, in denen für Ihr Kind die einzelnen Früherkennungsuntersuchungen anstehen.

 

Sollte je nach Vorsorge vor Ablauf des Untersuchungszeitraumes keine Rückmeldung der Arztpraxis bei uns eingegangen sein, werden Sie ab der U5 innerhalb von 2 Wochen zweimal daran erinnert, die Vorsorge nachzuholen und einen Termin mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt zu vereinbaren.

 

Es kommt auch vor, dass Sie angeschrieben werden, obwohl die Vorsorge bereits durchgeführt wurde. In diesem Fall kann es sein, dass die Rückmeldung seitens der Praxis noch nicht eingegangen ist.

 

Deshalb bitten wir Sie, nach Erhalt des Erinnerungschreibens um Rückmeldung an das Zentrum für Kindervorsorge, wenn

  1. ein Termin vereinbart wurde, aber die Untersuchung noch nicht durchgeführt ist
  2. die Untersuchung bei Ihrem Kind schon durchgeführt ist

 

Sollte zum Ablauf des Untersuchungszeitraumes und nach zweimaligem Erinnern durch das ZfK keine Untersuchung durchgeführt worden sein bzw. ein Termin für die Vorsorge ausgemacht sein, werden die Gesundheitsämter aktiv (Hausbesuch).