Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Ambulantes Operieren
Leitung: Prof. Dr. Matthias Glanemann

Ambulantes Operieren

In der Kinderchirurgischen Abteilung können ambulante Operationen durchgeführt werden. Im Folgenden sind die derzeit durchgeführten ambulanten Eingriffe aufgeführt. Wir sind bemüht, durch die Weiterentwicklung von medizinischen Standards die Möglichkeiten des ambulanten Operierens stetig weiter zu entwickeln. Nicht jeder Eingriff kann jedoch ambulant durchgeführt werden. Welche hohen Kriterien an ambulante Eingriffe gestellt werden, können sie weiter unten nachlesen.

 

Ambulante Operationen der Abteilung für Kinderchirurgie in der Übersicht:

  • Leistenbruch
  • Wasserbruch (Hydrozele)
  • Nabelbruch
  • Phimose
  • Entfernung von Weichteiltumoren (z.B. Lipom), Dermoiden, Atheromen oder Anhängseln der Haut
  • Plastische Operationen (z.B. Narbenkorrekturen, Korrektur abstehender Ohren)
  • Funktionsuntersuchungen des Anus

 


 

Wann können Operationen ambulant durchgeführt werden?

Der Patient

  • Der Patient muss bis auf die zu behandelnde Erkrankung gesund sein, d.h. keine Nebenerkrankungen haben.
  • In der Abteilung für Kinderchirurgie werden Kinder behandelt. Im Gegensatz zum Erwachsenen können Narkosen bei Kindern erst ab einem Alter von 1 Jahr ambulant durchgeführt werden. Dann ist das Risiko, dass es auch Stunden nach der Operation zu Komplikationen der Atmung kommt, nur noch sehr gering.

 

Der Eingriff

Um einen Patienten ambulant behandeln zu können, müssen bestimmte Kriterien an den Eingriff gestellt werden:

  • Der Eingriff darf nicht zu einer starken Beeinträchtigung des Befindens führen.
  • Das Risiko einer postoperativen Nachblutung oder Komplikation der Atmung ist minimal.
  • Es ist keine spezielle postoperative Pflege erforderlich.
  • Es besteht die Möglichkeit zur raschen Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme nach dem Eingriff.

 

Das häusliche Umfeld des Patienten

Ferner werden besondere Anforderungen an das Umfeld des Patienten gestellt:

  • Der Patient darf nach dem Eingriff nicht selbst am Straßenverkehr teilnehmen. Der Transport des Patienten zur Klinik und nach der Operation nach Hause muss sichergestellt sein.
  • Die Lebens- und Wohnverhältnisse müssen eine dem Eingriff entsprechende Versorgung zuhause ermöglichen.
  • Für die Zeit nach der Operation muss sicher gestellt sein, dass sich der Patient selbst versorgen kann oder er durch eine zweite Person versorgt wird.
  • Es muss ferner sicher gestellt sein, dass bei möglichen Komplikationen umgehend eine medizinische Versorgung gewährleistet ist, z.B. durch den Haus-/Kinderarzt oder den Operateur.

 

Ärzte und Klinik

Auch die Ärzte und die Klinik, in der die ambulanten Eingriffe vorgenommen werden, müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Die Operationsräume und auch der Aufwachraum müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die geforderten Überwachungsmöglichkeiten bieten. Der Eingriff muss von einem Facharzt durchgeführt werden und auch das im Operationsbereich eingesetzte Personal wie auch das Pflegepersonal muss entsprechend ausgebildet sein.

Die meisten Eingriffe werden in Narkose durchgeführt. Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) ist eine stationäre Weiterbehandlungsmöglichkeit erforderlich.

 

Die Krankenkasse

Zuletzt muss der Eingriff von der Krankenkasse als ambulant durchführbar anerkannt sein und auch ambulant abzurechen sein. Dies ist bei noch nicht bei vielen Eingriffen der Fall.