Saarland University Faculty of Medicine
Voraussetzungen und Verfahren
Prof. Dr. med. Thomas Tschernig

Voraussetzungen und Verfahren  zum Abschluss einer Körperspendevereinbarung

 

(Stand Januar 2024)

 

1. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung müssen Körperspender mindestens 18 Jahre alt sein.

 

2. Der Wohnort muss im Einzugsbereich des Anatomischen Institutes liegen, d.h. maximal 80 Kilometer von Homburg/Saar entfernt.

 

3. Die Finanzierung der späteren Beisetzung muss gesichert und gewährleistet sein: Wegen Wegfalls des gesetzlichen Sterbegeldes ist die Finanzierung der Körperspende durch eine vom Körperspender bzw. von der Körperspenderin zu leistende Vorabzahlung des Betrages z. Z. in Höhe von 1400,00 Euro zu gewährleisten. Mit diesem Betrag können die später entstehenden Kosten (Überführung, Einäscherung, Ausstellung Todesbescheinigung, Friedhofsgebühren etc.) von Seiten der Universität abgedeckt werden.

Unsere Kalkulation ist langfristig ausgelegt und deckt nach unseren Erfahrungen die entstehenden Kosten in der Zukunft. Sollten sich unvorhersehbare, sprunghafte Kostensteigerungen ergeben, könnte es sein, dass wir um eine ergänzende Zahlung bitten müssen. Für einen Extremfall können wir nicht ausschließen, dass wir die Vereinbarung kündigen müssen und Ihnen Ihre geleistete Vorauszahlung zurückzahlen würden.

 

 

Verfahrensweise

 

1. Anforderung der Dokumente für eine Körperspende: schriftlich, per Post oder Mail, telefonisch oder einfach runterladen.

 

Universität des Saarlandes

Anatomisches Institut - Prosektur

Kirrberger Str.  100 / Geb. 61

D - 66421 Homburg/Saar

 

Tel:  06841 - 16-26100

Fax: 06841 - 16-26121

Mail: koerperspende @uks.eu

 

Vereinbarungsdokumente

 

2. Zusendung der Dokumente an die Körperspenderin/den Körperspender durch das Anatomische Institut, (falls nicht selbst runtergeladen):

 

- Zwei Exemplare der Körperspendevereinbarung

- Eine Erklärung darüber, welche Personen zur späteren   Beisetzungsfeier eingeladen werden sollen

-Ein Formular mit den Angaben über die Bankverbindung

 

3. Nach eigenhändiger Unterschrift der Körperspenderin/des Körperspenders Rücksendung der Dokumente an das Anatomische Institut.

 

4. Nach Unterschrift des Prosektors des Anatomischen Institutes werden ein Exemplar der Körperspendevereinbarung sowie ein Körperspendeausweis an die Körperspenderin/ den Körperspender zurückgeschickt.

 

Ein Exemplar der Körperspendevereinbarung sowie die Erklärung, welche Personen zur späteren Beisetzungsfeier eingeladen werden sollen, verbleiben im Anatomischen Institut.

 

5. Die Vereinbarung wird damit rechtsgültig.

 

 

 

Kontakt

Frau Kerstin Simon


Tel. 06841 - 16 26100
Fax 06841 - 16 26121

Mail: koerperspende @uks.eu 

        

Postanschrift

Universität des Saarlandes
Medizinische Fakultät
Anatomisches Institut - Prosektur
Kirrbergerstr. 100, Geb. 61
66421 Homburg/Saar