Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Wer braucht was
Strahlenschutzbevollmächtigte Dr. Yvonne Lorat

Die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen um ionisierender Strahlung am Menschen anwenden zu dürfen, sind die erforderliche Fachkunde oder die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. Welche Personen zu solcher Anwendung berechtigt sind, wird im §74 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) definiert.

Fachkunde im Strahlenschutz:

Die Fachkunde im Strahlenschutz wird von der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) als Voraussetzung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen gefordert. Sie setzt sich aus einer geeigneten Ausbildung für das jeweilige Fachgebiet, praktischer Erfahrung (= Sachkunde) und einer erfolgreichen Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zusammen. Eine Aktualisierung der Fachkunde ist innerhalb von 5 Jahre gesetzlich vorgeschrieben um deren Gültigkeit zu erhalten.

Fachkunden können, basierend auf der entsprechenden Berufsausbildung, für den medizinischen oder technischen Bereich erworben werden:

Medizinischer Bereich von Ärztinnen/Ärzten und Zahnärztinnen/Zahnärzten.

Fachkundige Ärztinnen und Ärzte dürfen ionisierende Strahlung am Menschen eigenverantwortlich anwenden.

Physikalisch-technischer Bereich von Medizin-Physik-Experten/Expertinnen, Techniker/innen und MTRA.

Personen mit physikalisch-technischer Fachkunde dürfen ionisierende Strahlung im technischen Bereich, beispielsweise bei Konstanzprüfungen, eigenverantwortlich anwenden. Eine Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen ist nur unter der Aufsicht und Verantwortung einer/s fachkundigen Ärztin/Arztes erlaubt.

Kenntnisse im Strahlenschutz:

Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte besitzen, die (noch) keine Fachkunde im Strahlenschutz haben. Auch sonstiges medizinisches Personal, beispielsweise Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/ -pfleger, medizinische Fachangestellte usw., benötigen Kenntnisse im Strahlenschutz bei entsprechenden Tätigkeiten. Zum Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz ist das erfolgreiche Absolvieren eines behördlich anerkannten Kenntniskurses erforderlich. Eine Aktualisierung der Kenntnisse innerhalb von 5 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Gültigkeit zu erhalten.

Medizinischer Bereich: Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte.

Ärztinnen/Ärzte mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz dürfen ionisierende Strahlung am Menschen ausschließlich unter der stetigen Aufsicht und Verantwortung einer/s fachkundigen Ärztin/Arztes anwenden. Im Rahmen dieser beaufsichtigten Anwendung wird die Sachkunde erworben, die beim Erlangen der Fachkunde nachgewiesen werden muss.

Physikalisch-technischer Bereich: Sonstiges medizinisches Personal mit Kenntnissen im Strahlenschutz darf ionisierende Strahlung am Menschen ausschließlich unter der stetigen Aufsicht und Verantwortung einer/s fachkundigen Ärztin/Arztes anwenden.