Hier finden Sie die aktuelle Rechtsverordnung des Saarlandes sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Eine Aktualisierung dieser Verordnung trat am 8. Mai 2022 in Kraft.
Die aktuelle Besucherregelung am Universitätsklinikum des Saarlandes bleibt wie folgt bestehen:
Besuchszeiten im Universitätsklinikum des Saarlandes
Erlaubt ist 1 Besuchsperson, 1 Stunde lang, 1 Mal pro Tag – die Registrierung auf Station und das Vorlegen eines negativen Test-Ergebnisses bleiben bestehen.
Besuche sind in der Regel täglich von 15 bis 18 Uhr möglich – in begründeten Ausnahmen kann nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/Ärztin hiervon abgewichen werden (bei Palliativpatienten, bei Kindern und kritisch Erkrankten, bei im Schichtdienst arbeitenden Besuchspersonen u.ä.).
2G-Plus-Regel für Besucher/innen am UKS und Temperaturmessung
Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die so genannte 2G-Plus-Regelung. Das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind, die zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen müssen.
ACHTUNG: Für Besucherinnen und Besucher in saarländischen Krankenhäusern gibt es generell keine Testbefreiung, unabhängig von eventuellen Ausnahmeregelungen im sonstigen öffentlichen Leben. Geboosterte (3. Impfung/4. Impfung) müssen daher ebenfalls einen Test vorweisen.
Folgende Personen können bei uns am UKS und in anderen saarländischen Krankenhäusern als Besucherin oder Besucher zugelassen werden:
1. | 2. | gültig ab | gültig bis | Test erforderlich |
Impfung | Impfung | ab 15. Tag nach Impfung | ohne Limit | ja |
genesen | Impfung | ab Tag der Impfung | ohne Limit | ja |
Impfung | genesen | ab 29. Tag nach Genesung | ohne Limit | ja |
genesen |
| ab 29. Tag nach Genesung | bis Tag 90 | ja |
Alle Besucherinnen und Besucher brauchen also immer einen Test, egal wie oft sie geimpft oder genesen sind – somit auch Menschen mit Booster-Impfung(en).
Eine Registrierung auf Station als Besuchsperson ist dennoch erforderlich, da ohne diese Registrierung kein Einlass an den Pforten möglich ist.
Diese Vorgaben gelten für Besuche in allen Kliniken und Bereichen des UKS.
(Härtefall-Ausnahmen sind bei Besuchen von Schwerstkranken und Eltern kranker Kinder möglich. In diesen Fällen sind auch ungeimpfte Personen mit einem negativen Testzertifikat erlaubt. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem leitenden Arzt/Ärztin des jeweiligen Bereichs).
Kostenfreie Testzertifikate gibt es bei jeder offiziellen Teststelle. Eine Übersicht der Teststellen im Saarpfalzkreis und in unmittelbarer Nähe zum UKS finden Sie hier. Auf dem Campus finden Sie ein extern verantwortetes und betriebenes Testzentrum vor Gebäude 6 (HNO, Urologie, Dermatologie).
Temperaturmessung
Besucherinnen und Besucher ebenso wie ambulante Patientinnen und Patienten werden an den Pforten mittels einer kontaktlosen Temperaturmessung untersucht. Liegt die dort gemessene Temperatur bei 38,3 °C oder höher, so sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1.) Besucher (ungeachtet des Impf- und Genesenenstatus): Der Besucher darf unsere Einrichtung nicht betreten, da von einem erhöhten Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion oder einer anderen Infektion auszugehen ist.
2.) Bei Patienten und notwendigen Begleitpersonen (ungeachtet des Impf- und Genesenenstatus): Diese Personengruppen dürfen die Einrichtung zwar betreten, jedoch ist ein SARS-CoV-2-Antigentest durch geschultes Personal in der Ambulanz/aufnehmenden Abteilung erforderlich.
Die Security oder Pforten rufen in der Zieleinrichtung des Patienten an und veranlassen, dass die betroffenen Personen zeitnah abgeholt werden. Bis dahin sondern sie die Personen ab.
Ambulante Patienten/innen: kein Test erforderlich
- Für alle ambulanten Patientinnen und Patienten gilt: Sie erhalten ungehinderten Zutritt (Voraussetzung: es liegt ein registrierter Termin vor).
- Ausnahme: Patienten vor ambulanter Operation werden wie stationäre Patienten behandelt, brauchen also einen entsprechenden Test.
Begleitpersonen: nicht erlaubt
In den Ambulanzen des UKS sind Begleitpersonen nicht erlaubt (unabhängig von Impfstatus, Testergebnis oder überstandener Infektion). Ausnahmen sind möglich bei notwendigen Begleitpersonen (wenn die Behandlung ohne Begleitperson unmöglich ist, z.B. gesetzlicher Betreuer, wenn Einwilligung erforderlich ist), weiterhin bei Kindern, bei schwerst kranken oder stark eingeschränkten oder hilfsbedürftigen Patientinnen und Patienten, werdende Väter bei Geburt, etc.). Weitere Härtefall-Ausnahmen sind in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Ärztin möglich.
Stationäre Patienten/innen: Schnelltest plus PCR-Test
- Für alle stationären Patientinnen und Patienten gilt: Alle unsere Patientinnen und Patienten werden bei Aufnahme im UKS getestet, unabhängig vom Impfstatus.
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