Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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Wichtige Regelungen für Patienten und Besucher

Stand: 28. April 2023
 


ACHTUNG: Maskenpflicht am UKS entfällt ab dem 1. Mai 2023.


Seit dem 8. April 2023 sind die gesetzlichen Corona-Maßnahmen entfallen. Am UKS wurde entschieden, bis zum Ende der Influenzawelle die Maskenpflicht für Besuchende und für (ambulante) Patientinnen und Patienten beizubehalten.

Dabei handelt es sich nicht um eine Maßnahme, die im Zusammenhang mit Corona steht. Hierbei geht es um die Prävention von Influenzaausbrüchen, die über diese Regelung gut erreichbar ist. Die Dauer einer Influenza-Welle ist in der Regel zeitlich deutlich besser eingrenzbar als die einer Corona-Welle (wenige Wochen und nicht mehrere Monate), so dass diese Maßnahme zeitlich begrenzt ist und zum 30. April 2023 endet.


Ab dem 1. Mai 2023 entfällt diese generelle Maskenpflicht. In einzelnen Bereichen kann es Ausnahmen geben. Bei Bedarf kann eine Maskenpflicht beibehalten bzw. temporär vorgegeben werden. Beispielsweise, wenn es zu einem Ausbruchsgeschehen kommen sollte oder hochvulnerable Patientinnen und Patienten behandelt werden, die besonders zu schützen sind.
 




FFP2-Maskenpflicht für ambulante Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten, die für eine ambulante Behandlung ans UKS kommen, müssen durchgängig eine FFP2-Maske tragen.

Stationäre Patientinnen und Patienten müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten ist eine Maske außerhalb der Zimmers sinnvoll zum Eigenschutz und wird daher empfohlen.
 

FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher im UKS


Alle Besucherinnen und Besucher im Klinikum müssen im Klinikum weiterhin FFP2-Masken tragen und zwar schon beim Betreten der Gebäude.



Besuchsvorgaben im UKS


Gegenwärtig gibt es keine generellen Beschränkungen aufgrund COVID-19. Eine Registrierung als Besucherin oder Besucher vorab auf Station ist gegenwärtig ebenfalls nicht notwendig.

Allerdings kann es auf bestimmten Stationen zum Schutz der Patientinnen und Patienten hiervon abweichende Regelungen geben. Bedenken Sie bitte, dass einige Bereiche generell eingeschränkte Besuchszeiten oder Besucherzahlen haben, beispielsweise Intensivstationen oder Stationen mit immungeschwächten Patientinnen und Patienten.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei der jeweiligen Station.

Besucherinnen und Besucher brauchen ab dem 1. März 2023 keinen Test mehr.



Stationäre Patienten/innen: Testung bei Symptomen


Patientinnen und Patienten werden bei Aufnahme im UKS nicht mehr generell getestet. Ein Test wird durchgeführt, wenn es bei der Patientin bzw. dem Patienten Symptome einer COVID-19-Infektion gibt.



Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können


Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können – auch wenn sie hierzu ein Attest vorweisen können – erhalten im UKS generell keinen Zutritt.

In absoluten Ausnahmefällen, beispielsweise bei Besuchen von schwerstkranken Angehörigen, kann eine Ausnahme gemacht werden, die vom ärztlichen Personal der Station angeordnet werden muss.


Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Infoplakate für Patienten und Besucher 2023