Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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18.07.2019
Aktuelles
Neues Kinderschutzkonzept, externe Expertise und Fortführung der laufenden Maßnahmen – Universitätsklinikum des Saarlandes setzt Aufklärungsarbeit fort

Das Universitätsklinikum des Saarlandes UKS in Homburg hat ein neues Kinderschutzkonzept entworfen. Mit diesem soll der Kinderschutz weiter verbessert werden, es ist ein wichtiger Baustein im Aufarbeitungsprozess der Missbrauchsverdachtsfälle im Bereich der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Zeit bis 2014. Für die Aufarbeitung der Ursprungs-Verdachtsfälle wurde aktuell eine Gutachterin verpflichtet, die mit externem Sachverstand die Ausgangslage noch einmal überprüfen wird. Die bereits seit Juni laufenden Maßnahmen wie beispielsweise der Austausch mit Betroffenen bzw. deren Familien werden kontinuierlich fortgeführt.

In Abstimmung mit dem UKS-Vorstand lässt der Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie auf eigenen Wunsch die Leitung der Klinik als auch die reguläre Tätigkeit in der Krankenversorgung bis auf Weiteres ruhen, um die Klinik vor Schaden zu bewahren. Die kommissarische Leitung der Klinik übernimmt der Stellvertretende Ärztliche Direktor des UKS Prof. Dr. Michael Zemlin.


Die Ende Juni gegründete Taskforce Kinderschutz am UKS hat – noch vor dem ursprünglich gesetzten Zieltermin Anfang August – ein neues Kinderschutzkonzept vorgelegt. Im „Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt am UKS“ wurden die Empfehlungen unterschiedlicher Fachgesellschaften eingearbeitet. Es soll derartigen Übergriffen vorbeugen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums Handlungssicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen geben.

Das Konzept setzt schon bei der Personalauswahl an und ergänzt die bereits bestehende Pflicht, dass neu eingestellte Beschäftigte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, wenn diese regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es wurde ein neuer, zusätzlicher Verhaltenskodex entwickelt und eine freiwillige Selbstauskunft ist ebenfalls ergänzt worden. Mit diesen Maßnahmen wird neuen Beschäftigten am UKS direkt aufgezeigt, welche Bedeutung das Schutzkonzept hat. Neben dem Filtermechanismus wirkt diese Vorgehensweise zudem abschreckend auf potentielle Täter.

Darüber hinaus beinhaltet das Konzept ein Prüfschema für Arbeitsplätze, mit dem Tätigkeiten identifiziert werden, die einer besonderen Betrachtung bedürfen und wo eventuell spezielle Präventionsmaßnahmen getroffen werden müssen. Beispielsweise ein Mehraugenprinzip bei der Behandlung, also dass beispielsweise Eltern oder andere Kolleginnen und Kollegen anwesend sein müssen.

Mit regelmäßig angebotenen Schulungen sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur für Grenzverletzungen sensibilisiert werden, auch Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sind zentrale Themen bei entsprechenden Angeboten. Die Beschäftigten sollen lernen, wie sie bei Verdachtsfällen bestmöglich reagieren und auch der Schutz vor falschen Verdächtigungen ist ein zentraler Punkt. Gerade das richtige Verhalten bei einem Verdacht ist enorm wichtig, daher wurde ein Stufeninterventionsplan entworfen. Dieser zeigt genau, zu welchem Zeitpunkt wie vorgegangen werden muss, von einem ersten Hinweis auf eine Grenzverletzung bis hin zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen und den Informationsketten im Fall, dass sich ein Erstverdacht bestätigt. Neben den internen Ansprechpartnern werden auch Externe eingebunden, die hier unterstützen und unabhängige Ansprechpartner außerhalb des Universitätsklinikums sind.

 

Externe Unterstützung bei der Aufarbeitung

In der Aufarbeitung bindet das UKS unterschiedliche Stellen ein. Neben den bereits erwähnten externen Ansprechpartnern für das Kinderschutzkonzept ist dies vor allem eine externe Gutachterin, die die ursprünglichen 34 Akten noch einmal prüfen wird. Die Gutachterin wurde aktuell für diese Tätigkeit verpflichtet, kann aber bei eventuell weiter auftauchenden Fragestellungen hinzugezogen werden. Auch die Saarländische Staatskanzlei hat einen Sonderermittler benannt, der im Auftrag der Landesregierung das Geschehen rückblickend untersuchen wird. Das Universitätsklinikum des Saarlandes wird dessen Arbeit selbstverständlich bestmöglich unterstützen.

Eine große Hilfe sind ebenfalls die bislang geführten Gespräche mit weiteren Experten, u.a. mit dem ehrenamtlichen Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz Detlef Placzek. Neben wichtigen Hinweisen ergab sich aus diesem Gespräch die Bestätigung, dass die umfangreichen Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffene grundlegend sind und dass ein erweiterter Kinderschutz der richtige Weg hin zu verbesserten Strukturen ist.

 

Mit 58 Personen bzw. Familien im Austausch

Insgesamt wurden vom UKS 314 Betroffene bzw. deren Erziehungsberechtigte schriftlich informiert. Dabei handelte es sich einerseits um die ursprünglichen 34 Fälle, in denen von der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit bereits ermittelt wurde. Parallel zu dem schriftlichen Kontakt wurde versucht, alle diese betroffenen Familien persönlich telefonisch anzusprechen. Bei den zusätzlichen 280 Angeschriebenen handelt es sich um die Fälle, bei denen der beschuldigte Assistenzarzt in der Ausscheidungsambulanz bis 2014 behandelnder Arzt war. Dieser Kreis wurde bewusst umfangreich gewählt. Weitere Rückmeldungen ergaben sich durch die Berichterstattung der Medien. Weiterhin gelten die umfangreichen Hilfs- und Informationsangebote für alle Betroffenen und deren Familien, die in diesem Zusammenhang eine Auskunft möchten oder Hilfe benötigen.

Bei einigen Betroffenen bzw. Familien gab es zwar einen Erstkontakt, es wurde jedoch kein weitergehendes Gespräch gewünscht – mit anderen hat sich ein kontinuierlicher Austausch ergeben, tagesaktuell liegt die Anzahl bei 58 Personen bzw. Familien. In 44 Fällen wurden Gespräche am UKS geführt bzw. sind innerhalb der nächsten zwei Wochen vereinbart. Dabei handelt es sich primär um Akteneinsichten, die u.a. von ausgewählten Ärzten der Klinik begleitet werden, die auf Wunsch und nach Möglichkeit inhaltliche/medizinische Fragen erläutern.

 

 

Hilfsangebote

 

1. Hotline:Opfertelefon des Weißen Rings: 116 006

(kostenfrei, anonym, 7 Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr erreichbar)

 

2. Schnellintervention Trauma-Ambulanzen

SHG-Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie

Waldstraße 40, 66271 Kleinblittersdorf

Tel.: 0 68 05 - 9 28 - 20

Median Klinik Münchwies

Turmstr. 50-58, 66540 Neunkirchen

Tel.: 0 68 58 - 6 91 - 20 9

Median Klinik Berus

Orannastr. 55, 66802 Überherrn-Berus

Tel.: 0 68 36 - 3 95 55

 

3. Anwaltliche Beratung

Der Weiße Ring kann Beratungsschecks ausstellen, falls eine Erst - Beratung durch eine unabhängige Rechtsanwältin bzw. einen unabhängigen Rechtsanwalt gewünscht wird.

 

4. Gespräch mit Verantwortlichen des UKS

Die Betroffenen haben die Möglichkeit, mit Verantwortlichen des UKS zu sprechen. Ansprechpartner ist hier das Sekretariat des ärztlichen Direktors (Tel.: 0 68 41 - 16 - 2 40 13) welches die Termine koordinieren wird. Hierbei besteht auch die Möglichkeit Einsicht in die eigene Patientenakte zu nehmen.

 

5. "Nele" Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V.

Dudweilerstraße 80

66111 Saarbrücken
Internet:www.nele-saarland.de
E-Mail: nele-sb@t-online.de
Tel.: 06 81 - 3 20 58 oder 06 81 - 3 20 43

 

6. „Phoenix“ Beratungsstelle der AWO gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen

Schubertstr. 6

66111 Saarbrücken

Tel.: 06 81 - 7 61 96 85

 

7. Deutscher Kinderschutzbund – Landesverband Saarland e.V. –

Im Allmet 22 , 66130 Saarbrücken

E-Mail: lossen @kinderschutzbund-saarland.de

Tel.: 06 81 - 87 28 10

 

8. Beratungszentrum Kinderschutz

Karcherstraße 13

66111  Saarbrücken

Tel.: 06 81 - 9 36 52 – 75

 

9. Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Tel.: 0800 - 22 55 530

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Presseinformation vom 05. Juli 2019:


Universitätsklinikum des Saarlandes berichtet über Zwischenstand im Aufklärungsprozess

 

Der Aufklärungsprozess hinsichtlich der Missbrauchsverdachtsfälle im Bereich der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Zeit bis 2014 am Universitätsklinikum des Saarlandes UKS wird weiter vorangetrieben. In einer Sondersitzung wurde der Aufsichtsrat u.a. über den Zwischenstand und weitere Maßnahmen  informiert.

 

Kontinuierlicher Austausch mit 31 Personen bzw. Familien

Das UKS hatte in der vorletzten Juni-Woche die 34 Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigte, in deren Fällen von der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit bereits ermittelt wurde, angeschrieben und informiert. Darüber hinaus wurden aktuell sämtliche ehemaligen Patienten schriftlich informiert, die 2010 bis 2014 vom Beschuldigten in der Ausscheidungsambulanz der Klinik am UKS behandelt wurden. Mit rund 300 Fällen ist dieser Kreis bewusst umfangreich gehalten. Auch die Medienberichterstattung führte zu An- und Rückfragen. Bei einigen Betroffenen bzw. Familien gab es zwar einen Erstkontakt, aber keinen weiteren Austausch mehr. Insgesamt hat sich bisher der kontinuierliche Austausch mit 31 Personen bzw. Familien ergeben.

Die Wege der Kontaktaufnahme sind unterschiedlich, sowohl das Gesprächsangebot des UKS als auch die weiteren Optionen wie beispielsweise die Beratungsangebote des Weißen Rings werden genutzt. Am UKS wurden bislang sieben persönliche Gespräche mit Akteneinsicht geführt, zehn weitere Termine mit Betroffenen sind vereinbart.

Wie berichtet, hatte sich im Rahmen der Aufklärungsarbeit und als Ergebnis der Beratungsangebote ergeben, dass der Betrachtungszeitraum ausgeweitet wird. Die Universität des Saarlandes hat die Studienzeit des Beschuldigten geprüft. Er begann 2003 ein Studium der Humanmedizin in Homburg, wobei der Fokus der Betrachtung auf dem klinischen Abschnitt seines Studiums ab Ende 2005 liegt. Neben kurzen Praxisphasen (Famulaturen, Praktika) und einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft auf dem Homburger Campus, wird vor allem das Praktische Jahr genauer beleuchtet, welches der Beschuldigte an anderen Einrichtungen absolviert hat. Diese Einrichtungen wurden informiert.

Die bereits seit der Pressekonferenz am 24. Juni vorgestellten Hilfsangebote bestehen selbstverständlich weiterhin. Sie können von allen Menschen genutzt werden, die sich in gegebenem Zusammenhang informieren möchten und/oder unterschiedliche Beratung und Unterstützung benötigen. Eine Auflistung ist wieder am Ende dieser Mitteilung zu finden.

Falls es sich im Dialog mit Betroffenen als sinnvoll und gewünscht erweist, kann das therapeutische Angebot um eine Selbsthilfegruppe erweitert werden. Die involvierten Hilfs- und Beratungsstellen werden in diese Fragestellung mit einbezogen.

 

Weitere Maßnahmen: Kinderschutz am UKS ausbauen

Neben den wichtigen Informations- und Hilfsangeboten sowie der Aufklärungsarbeit ist es vor allem zentral, den Kinderschutz am UKS weiter auszubauen. Dazu wurde eine mehrköpfige Taskforce Kinderschutz am UKS eingerichtet. In der Gruppe kommen unter anderem Mediziner unterschiedlicher Fachrichtungen des UKS zusammen, in deren Bereich Kinder versorgt werden. Die Taskforce kann durch unterschiedliche Experten beraten werden. Gespräche zur Verpflichtung eines externen Gutachters, der hierbei unterstützen kann und parallel zur Aufarbeitung beiträgt, laufen aktuell. Die Taskforce hat sich zum Ziel gesetzt, bis Anfang August ein neues Kinderschutzkonzept für das UKS zu entwickeln. Die Umsetzung ist unmittelbar anschließend und innerhalb weniger Wochen geplant. Teil der Zielsetzung ist es, dieses Konzept dynamisch zu halten, um es regelmäßig neu bewerten und weiterentwickeln zu können.

In der gestrigen Sondersitzung des UKS-Aufsichtsrates wurde im Besonderen festgehalten, dass eine weitere Aufarbeitung der Sachverhalte vom UKS betrieben und der Aufsichtsrat umfassend informiert wird. Daneben legt das Gremium einen Fokus auf die Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Kinderschutz und zur Optimierung des Informationsaustausches zwischen UKS und den Schnittstellen der Aufsichtsbehörden.

 

Hinweis aus gegebenem Anlass

Das UKS weist im Zusammenhang mit der laufenden Berichterstattung zudem darauf hin, dass zwischen dem Beschuldigten und anderen Mitarbeitern des UKS gleichen Nachnamens keinerlei Verwandtschaftsverhältnis besteht. Bei über 5.500 Mitarbeitern kann sich eine solche Namensgleichheit ohne weiteres ergeben.

 

 

Hilfsangebote

s.o.

 

 

 

 

 

 

 

Presseinformation vom 27. Juni 2019:

 

Kontinuierliche Aufklärungsarbeit des Universitätsklinikums des Saarlandes

 

Das Universitätsklinikum des Saarlandes UKS betreibt kontinuierlich weitere Informations- und Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Missbrauchsverdachtsfälle im Bereich der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Zeit bis 2014. Wie in der ausführlichen Pressemitteilung vom 24.06.2019 und der Pressekonferenz am gleichen Tag bereits berichtet, wurden die 34 Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigte, in deren Fällen von der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit bereits ermittelt wurde, in der Vorwoche vom UKS angeschrieben und informiert. Erste Gespräche wurden geführt und weitere Termine am UKS sind vereinbart.

 

Die umfangreichen Kontakt- und Hilfsangebote wurden nach der aktuellen Berichterstattung der Medien in größerem Umfang genutzt. Die Hilfsangebote stehen weiterhin zur Verfügung und werden am Ende dieser Pressemitteilung noch einmal aufgeführt. Wie in der Pressekonferenz am vergangenen Montag ebenfalls angekündigt, werden sämtliche ehemaligen Patienten kontaktiert, die 2010 bis 2014 vom Beschuldigten im Rahmen dessen Tätigkeit als Assistenzarzt am UKS behandelt wurden. Mit rund 300 Fällen ist dieser Kreis bewusst umfangreich gehalten.

Im Rahmen der Aufklärungsarbeit und als Ergebnis der Beratungsangebote gab es weitere Hinweise, so dass das UKS den Untersuchungszeitraum ausweitet: Der Beschuldigte studierte ab 2003 Humanmedizin an der Universität des Saarlandes in Homburg, der klinische Abschnitt seines Studiums begann Ende 2005. Auch dieser Zeitraum wird vom UKS und der Universität des Saarlandes einer genauen Prüfung unterzogen. Selbstverständlich stehen sämtliche Informations- und Hilfsangebote für alle Menschen offen, die Unterstützung in diesem Zusammenhang benötigen.

 

Neben diesen ersten Schritten wurden in den vergangenen Tagen weitere Maßnahmen eingesteuert. So hat der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Wolfgang Reith, eine Taskforce ins Leben gerufen, die die Konzepte des Kinderschutzes am UKS evaluieren, neu bewerten und optimieren wird. Zudem wird ein externer Gutachter beauftragt und beteiligt.

 

Hilfsangebote

s.o.

 

 

 

 

 

Presseinformation vom 24. Juni 2019:

 

UKS informiert über Missbrauchsverdachtsfälle in den Jahren 2010 - 2014 in der Klinik- für Kinder- und Jugendpsychiatrie

 

Das UKS informiert über Verdachtsfälle sexuellen Missbrauches an Kindern und Jugendlichen aus einem zurückliegenden Zeitraum in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg. Es ging damals um den Vorwurf nicht notwendiger medizinischer Untersuchungen, die als Routinemaßnahmen dargestellt wurden. Der Beschuldigte wurde 2014 entlassen. Das auf Strafanzeige des UKS hin eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren konnte wegen des Todes des Beschuldigten 2016 nicht beendet werden, sondern musste eingestellt werden.

 

Prof. Reith, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg, wendet sich an die Öffentlichkeit, um über Verdachtsfälle sexuellen Missbrauches in der Ausscheidungsambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg zu berichten und über Hilfsangebote für hiervon Betroffene zu informieren.

Zwischen 2010 und 2014 war dort ein Assistenzarzt beschäftigt, der vermutlich aus sexuellen Motiven heraus medizinisch nicht notwendige Untersuchungshandlungen vorgenommen hat. Diese wurden von ihm als Routineuntersuchungen dargestellt. Das Universitätsklinikum hat Ende 2014 gegen diesen Assistenzarzt Strafanzeige erstattet und sein Beschäftigungsverhältnis fristlos gekündigt. Im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen diesen Assistenzarzt wurden über 30 Krankenakten beschlagnahmt. Da der beschuldigte Assistenzarzt 2016 verstorben ist, konnten die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn nicht abgeschlossen werden, sondern mussten eingestellt werden.

In der damaligen Situation entschieden die Staatsanwaltschaft und das Universitätsklinikum, möglicherweise betroffene Patientinnen und Patienten über den Verdacht nicht zu informieren. Für das UKS war dabei die Erwägung leitend, dass mit einer Information über evtl. nicht medizinisch notwendige Untersuchungshandlungen den Patientinnen und Patienten mehr geschadet als genutzt werde, wenn als normal empfundene Untersuchungen nachträglich in einem anderen Licht erscheinen. Die Ermittlungsbehörden waren, mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage, nicht befugt, die Eltern zu informieren.

Dieses Jahr wurden die Vorgänge einer erneuten Bewertung unterzogen. Hierbei wurde insbesondere der Frage nachgegangen, ob jedenfalls vom heutigen Standpunkt unter Wahrung des Kinder- und Opferschutzes eine Information der Betroffenen und auch der Öffentlichkeit erfolgen muss. Dem Rat von Professor Jörg M. Fegert, einem bundesweit anerkannten Experten folgend, hat das UKS sich dafür entschieden, sich nunmehr unmittelbar an den Patientenkreis und deren Eltern zu wenden, deren Akten beschlagnahmt worden waren. Außerdem sollen mit der Pressekonferenz und der hierdurch hergestellten Öffentlichkeit auch mögliche weitere Betroffene erreicht werden. Hierbei müssen Namen und Daten von Betroffenen zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte anonym bleiben.

Dem Universitätsklinikum ist bewusst, dass beide Maßnahmen Fragen auslösen werden sowie zur Verunsicherung beitragen können und auch Sorgen der Eltern bewirken werden. Das UKS sieht sich aber auch aus Gründen des Patientenwohls in der Verantwortung, aufklärend tätig zu werden. Es hat sich daher entschlossen, mit einem Bündel an Maßnahmen dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Im Zusammenwirken mit der Rechtsaufsichtsbehörde wurde daher ein Konzept entwickelt, um der Informationspflicht in einer Weise nachzukommen, dass die Patienten und ihre Eltern nicht allein gelassen werden.

Mit einem Informationsschreiben an die bisher bekannten Patientinnen und Patienten und ihre Eltern über den bestehenden und strafrechtlich nicht geklärten Verdacht ist den Betroffenen ausdrücklich ein persönliches Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Rechtsaufsichtsbehörde in Begleitung einer Psychologin oder eines Psychologen angeboten worden, damit Sorgen und Anliegen besprochen werden können. Ein solches Gespräch kann auch zu Hause oder an einem neutralen Ort geführt werden. Selbstverständlich besteht ebenso die Möglichkeit eines Gespräches mit Verantwortlichen des Uniklinikums. Dort haben die Betroffenen dann auch die Möglichkeit Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen.

Um sicher zu stellen, dass alle Betroffenen, deren Akten bei den Ermittlungen beschlagnahmt waren, vor der Pressekonferenz erreicht werden, wurde von psychologisch geschulten Fachkräften parallel zu dem Informationsschreiben versucht, mit ihnen telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Für den ersten Kontakt steht in Absprache mit dem Weißen Ring eine Hotline von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung, Dorthin können Betroffene mit speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sprechen, die weiterhelfen werden. Wird die Nummer des Weißen Rings angerufen, wird unter dem Stichwort „Universitätsklinikum Homburg“ der Gesprächswunsch sowie die Erreichbarkeit aufgenommen, damit nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden ein Rückruf erfolgen kann. Auf diesem Wege kann dann entweder ein Termin für eines der genannten Gesprächsangebote vereinbart oder über die anderen Hilfsangebote informiert werden. Denn bei allen Aufklärungsbemühungen sollen in erster Linie die Interessen der Betroffenen im Vordergrund stehen. Uns ist es wichtig, dass diese sich nicht alleingelassen fühlen.

Entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen ist außerdem die heutige Pressekonferenz anberaumt worden, um über die Vorgänge zu informieren und weiteren, möglicherweise Betroffenen ebenfalls Gelegenheit zu geben, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls eigene Rechte (z.B. mögliche Rechtsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz) wahrzunehmen.

Sowohl das Universitätsklinikum als auch das Land werden die damaligen Vorfälle umfassend aufklären. Alle Betroffenen dürfen aber versichert sein, dass keine Namen und Daten genannt werden, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen.

Prof. Reith erklärte: „Das Universitätsklinikum bedauert die Vorfälle zutiefst. Wir erkennen unsere Verantwortung an und sehen uns als Institution in der Pflicht, daraus zu lernen.“