Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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23.09.2020
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Erinnern – Mahnen – Lernen: Stele zum Gedenken an die Opfer von Euthanasie und Zwangssterilisation zur Zeit des Nationalsozialismus

In einem öffentlichen Termin am 22. September 2020 haben Staatskanzlei, Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum eine Stele zum Gedenken an die Opfer der Zwangssterilisation am Landeskrankenhaus 1935-1939 sowie aller Opfer der Euthanasie des Nationalsozialismus eingeweiht.

 

Als Ort für die Erinnerungs-Stele wurde der Historische Friedhof auf dem Gelände des Universitätsklinikums, der Innenhof hinter Gebäude 30, ausgewählt. Die Stele in Rost-Optik auf rotem Grund wird von einem Kirschlorbeerstrauch umrahmt.

 

Links dahinter befinden sich unter anderem die Grabstätten der Ordensschwestern vom Heiligen Geist, die seit 1922 im Dienst des Landeskrankenhauses standen. Rechts neben der Opfer-Stele befindet sich an der Hauswand von Gebäude 30 ein Grabstein mit kyrillischer Inschrift für russische Kriegsgefangene.

 

 

Sowohl die Staatskanzlei, die Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes (UdS) als auch das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verstehen es als Verpflichtung, eine Erinnerungskultur an die Zeit des Nationalsozialismus zu entwickeln, die es allen im medizinischen Umfeld Tätigen ermöglicht, sich kritisch mit der deutschen – und speziell saarländischen – Vergangenheit auseinanderzusetzen und daraus auch Erkenntnisse für gegenwärtige Ethik-Diskussionen in Medizin und Wissenschaft zu gewinnen.

 

Neben regelmäßigen Publikationen sowie Vortragsveranstaltungen etwa im Rahmen der Paul-Fritsche-Stiftung Wissenschaftliches Forum und in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit im Saarland, hat sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Medizinischen Fakultät, des Vorstands des UKS und der Staatskanzlei dafür eingesetzt, eine Gedenkstätte für die Opfer der Zwangssterilisation am Landeskrankenhaus (1935-1939) sowie aller Opfer der Euthanasie des Nationalsozialismus zu schaffen.

 

„Diesen Menschen gebührt ein würdiges Gedenken, an einem Ort, der Vergangenheit und Gegenwart verbindet, der an das unvorstellbare Leid und die damaligen Verbrechen erinnert und zugleich aber auch ein Ort der Ruhe und des Innehaltens ist. Wir haben für die Erinnerungs-Stele bewusst den Innenhof des Historischen Friedhofs am UKS gewählt, um den Verstorbenen eine symbolische Gedenk- und Grabstätte zu geben“, sagt Ulrich Kerle, Kaufmännischer Direktor des UKS.

 

„Als Universitätsklinikum des Saarlandes sehen wir uns in der Verantwortung, uns unserer Vergangenheit zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Verbrechen gegen die Menschlichkeit – hier am Standort Homburg begangen durch linientreue Ärzte und Medizinalbeamte im NS-Regime – nicht in Vergessenheit geraten“, erklärt Prof. Wolfgang Reith, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKS.

 

Mit der Errichtung dieser Stele und einem Garten der Erinnerung soll nicht nur ein würdiges Gedenken an alle Opfer von Euthanasie und Zwangssterilisation im ehemaligen Landeskrankenhaus geschaffen werden, sondern darüber hinaus ein Mahnmal für die junge Generation, sich immer wieder mit der Rolle der Medizin im gesellschaftlichen und politischen Kontext zu befassen.

 

„Es ist wichtig, dass wir uns mit der Geschichte unseres Landes auseinandersetzen – dazu gehört auch die dunkle Epoche des Nationalsozialismus. Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit können in unserer Gesellschaft jederzeit neu aufflammen, deshalb dürfen wir keinen Schlussstrich unter die Erinnerungskultur ziehen, sondern müssen uns die schrecklichen Ereignisse vielmehr immer wieder vor Augen führen, damit so etwas nie wieder geschieht. Wir müssen hinschauen, um zu verstehen“, betont Staatssekretär Henrik Eitel, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes und Aufsichtsratsvorsitzender des UKS.

 

Eitel kündigte in seiner sehr bewegten Rede an, dass sich die Arbeitsgemeinschaft UKS/UdS/Staatskanzlei in einem weiteren Schritt mit der Auswertung der historischen Datenbestände und mit der Erstellung einer Opferdatenbank befassen werde.

 

Die Landesregierung unterstützt diese und auch vielfältige andere Aktivitäten im Saarland, die der Aufarbeitung der NS-Zeit dienen. Ein guter Überblick findet sich auf der Plattform der Landeszentrale für politische Bildung: www.erinnerungsarbeit-saarland.de. Der Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit im Saarland gehören auch die Universität und das Universitätsklinikum als Mitglieder an.

 

Erinnern – Mahnen – Lernen: Was können und müssen wir aus dieser Vergangenheit lernen?

Prof. Wolfgang Reith beantwortet die Frage wie folgt: „Die enge Verwobenheit von Medizin und Ethik gebietet es, die Pervertierung der Medizin im Nationalsozialismus als Teil unserer Geschichte zu beleuchten, um zukünftige Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und ihnen begegnen zu können. Heutzutage, wo wissenschaftlicher Fortschritt sich rasant entwickelt, müssen die ethischen Grenzen der Medizin ständig neu ausgelotet werden. Und dabei dürfen wir das Wohl der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten – eines jeden einzelnen von ihnen – nie aus den Augen verlieren.“

 

„Neben dem hiermit verbundenen Gedenken an die Opfer, sollen Studierende, aber auch die Öffentlichkeit über die Verstrickung von Ärzten in das nationalsozialistische Unrechtssystem informiert werden. In der nationalsozialistischen Ideologie spielte die Berufsgruppe der Ärzte zusammen mit der wissenschaftlichen Medizin eine tragende Rolle, wobei der eigentliche Sinn der Medizin, dem Menschen zu helfen, ins Gegenteil gekehrt wurde“, erklärt Prof. Michael Menger, Dekan der Medizinischen Fakultät der UdS.

„Für die jetzigen und künftigen Generationen von Medizin- und Zahnmedizin-Studierenden sollen Impulse gesetzt werden, über die Gräueltaten der Ärzte während des Dritten Reiches nachzudenken und daraus Lehren für ihr eigenes zukünftiges Verhalten als Arzt zu ziehen. Medizin und Ethik sind untrennbar miteinander verbunden. Dies zeigt die Vergangenheit, aber auch die Gegenwart. Den Fächern Ethik in der Medizin und Medizingeschichte kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu.“

 

Daher gibt es seit mehr als zehn Jahren an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes ein Wahlpflichtfach Bioethik für Biologen, dass jetzt seit etwa fünf Jahren Bioethik/Medizinethik heißt und an dem jetzt verstärkt Medizinstudierende teilnehmen.

 

Im kommenden Winter- und im Sommersemester wird der Historiker Dr. Christoph Braß ein Seminar „Geschichte der Medizin“ anbieten. Dabei geht u.a. darum, herauszufinden, welche neuen medizinischen Errungenschaften seit der Antike bis heute Irrwege waren und welche bis heute Bestand haben. Dr. Braß hat sich in seiner Doktorarbeit umfassend mit den Opfern der Zwangssterilisation im Saarland beschäftigt und wird dies auch im Rahmen dieses Seminars tun.

 

„Die Paul-Fritsche-Stiftung Wissenschaftliches Forum lädt seit vielen Jahren Referenten sowohl zu ethischen, religiösen und gesellschaftspolitischen Themen als auch zur Erinnerungskultur an die Medizinische Fakultät in Homburg ein. In diesem Sinne verstehen wir die Inschrift Erinnern – Mahnen – Lernen“, so Prof. Mathias Montenarh, Seniorprofessor an der Medizinischen Fakultät.

 

 

Historischer Überblick

(Auszüge aus der Festschrift des Universitätsklinikums „1909 – 2009: Von der Pfälzischen Heil- und Pflegeanstalt zum Universitätsklinikum des Saarlandes UKS“, erschienen im Jahr 2009)

 

Als die Pfälzische Heil- und Pfleganstalt im Jahr 1909 – vor mehr als 100 Jahren – eröffnet wurde, galt sie als modernste und innovativste Einrichtung der damaligen Zeit. Sie war zukunftsweisend, was die Betreuung von psychisch kranken Menschen anging. Durch die offene Bauweise, und die Nähe zur Natur, sollten die Patientinnen und Patienten Linderung ihres Leids erfahren, man wollte ihnen einen Heimat-Ersatz bieten und legte Wert auf eine sorgfältige, menschenfreundliche Behandlung.

 

Bereits der erste Weltkrieg hatte die ursprünglichen Statuten der Heil- und Pflegeanstalt durch Umwandlung in Lazarette verändert. Die Pflege der psychiatrischen Patienten musste militärischen Belangen weichen.

Der zweite Weltkrieg mit der propagierten nationalsozialistischen Ideologie der „Rassenreinheit“ verwandelte die ehemals dem Menschen wohlwollend und helfend zugewandte Einrichtung in einen Ort der Unmenschlichkeit.

 

Nach der Rückführung des damaligen Saargebietes (im Jahr 1935) ins nationalsozialistische Deutsche Reich wurde das Landeskrankenhaus Homburg sofort in die rassenpolitischen Maßnahmen der NS-Diktatur eingebunden.

Hieraus resultierte eine ideologisch instrumentalisierte Medizin, die von einer übergroßen Mehrheit der Ärzte mitgetragen und ausgeführt wurde.

 

Die Menschen, die hier zum angeblichen „Wohl der nationalen Volksgesundheit“ sterilisiert wurden, hatten in den Augen der behandelnden Ärzte ihre Menschenwürde verloren. Zahlreiche Zwangssterilisationen und am Ende sogar Deportation und Euthanasie waren das Ergebnis des 1933 erlassenen „Erbgesundheitsgesetzes“, das auf die „Vermeidung erbkranken Nachwuchses“ abzielte.

 

Im Saarland wurden von November 1935 bis Januar 1944 nachweislich 2.886 Sterilisationsanträge an das „Erbgesundheitsgericht“ in Saarbrücken gestellt. Wie die wissenschaftliche Studie von Dr. Christoph Braß aus dem Jahr 2004 außerdem gezeigt hat, wurden von November 1935 bis Ende 1939 diese Sterilisationen in der Heil- und Pflegeanstalt Merzig und im Landeskrankenhaus Homburg durchgeführt.

 

Um die Krankenhäuser Merzig und Homburg abermals für die militärische Nutzung frei zu machen, wurde im Jahr 1939 ein Großteil der damals 1.200 bis 1.600 psychiatrischen Patienten aus Merzig und Homburg in andere Anstalten deportiert und getötet. Die Patienten aus Merzig wurden in die Anstalten Scheuern und Weilmünster und die Patienten der Nervenabteilung des Homburger Landeskrankenhauses in die Anstalten Eichborn, Weilmünster, Herborn und Uchtspringe deportiert. Ein Drittel dieser Menschen wurde in der Tötungsanstalt Hadamar umgebracht.

 

Die Menschengruppen und der Kreis derer, die selektiert und getötet wurden, wurden im Nationalsozialistischen Regime im Rahmen des „Euthanasie-Programms“ immer größer gezogen, was schließlich in der „Endlösung der Judenfrage“ mündete.

 

 

Weiterführende

Literaturhinweise