Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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Aktuelle Meldungen

24.01.2022
Aktuelles
2G-Plus-Regel und Temperaturmessung für Besucherinnen und Besucher am UKS

Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die so genannte 2G-Plus-Regelung. Das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind, die zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen müssen. ACHTUNG:Für Besucherinnen und Besucher in saarländischen Krankenhäusern gibt es generell keine Testbefreiung, unabhängig von eventuellen Ausnahmeregelungen im sonstigen öffentlichen Leben. Geboosterte (3. Impfung) müssen daher ebenfalls einen Test vorweisen.


Folgende Personen können bei uns am UKS und in anderen saarländischen Krankenhäusern als Besucherin oder Besucher zugelassen werden:

 

1.

2.

gültig ab

gültig bis

Test

Impfung

Impfung

ab 15. Tag nach Impfung

ohne Limit

ja

genesen

Impfung

ab Tag der Impfung

ohne Limit

ja

Impfung

genesen

ab 29. Tag nach Genesung

ohne Limit

ja

genesen

 

ab 29. Tag nach Genesung

bis Tag 90

ja

 

Alle Besucherinnen und Besucher brauchen also immer einen Test, egal wie oft sie geimpft oder genesen sind – somit auch Menschen mit einer Booster-Impfung.


Eine Registrierung auf Station als Besuchsperson ist dennoch erforderlich, da ohne diese Registrierung kein Einlass an den Pforten möglich ist.


Diese Vorgabe gilt für Besuche in allen Kliniken und Bereichen des UKS.

(Härtefall-Ausnahmen sind bei Besuchen von Schwerstkranken und Eltern kranker Kinder möglich. In diesen Fällen sind auch ungeimpfte Personen mit einem negativen Testzertifikat erlaubt. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem leitenden Arzt/Ärztin des jeweiligen Bereichs).

Kostenfreie Testzertifikate gibt es bei jeder offiziellen Teststelle. Eine Übersicht der Teststellen im Saarpfalzkreis und in unmittelbarer Nähe zum UKS finden Sie hier.Auf dem Campus finden Sie ein extern verantwortetes und betriebenes Testzentrum vor Gebäude 6 (HNO, Urologie, Dermatologie).

 

 

 

Temperaturmessung an den Pforten

Besucherinnen und Besucher ebenso wie ambulante Patientinnen und Patienten werden an den Pforten mittels einer kontaktlosen Temperaturmessung untersucht. Liegt die dort gemessene Temperatur bei 38,3 °C oder höher, so darf die Besuchsperson unsere Einrichtung nicht betreten.

 

Patienten und notwendige Begleitpersonen mit erhöhter Temperatur werden abgesondert und es muss ein SARS-CoV-2-Antigentest durch geschultes Personal in der Ambulanz/aufnehmenden Abteilung durchgeführt werden.

 

 

Weitere Informationen:

https://www.uniklinikum-saarland.de/de/aktuelles/info_portal_corona_virus/