Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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Gesetze und Ordnungen

 

Approbationsordnung
Die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Ärzte  geregelt. Aktuell gültig ist die  ÄAppO vom 27.6.2002, die zum Wintersemester 2003/2004 in Kraft trat.

Das Universitätsgesetz regelt die Organisation der Universität und gibt allgemeine Rahmenbedingungen vor.

Studienordnung
Die Studienordnung der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes regelt Inhalt und Aufbau des Studienganges Medizin auf Grundlage der Approbationsordnung.  In der Studienordnung vom 20.2.2003  ist die Aufzählung der Leistungsnachweise für den zweiten Abschnitt des Medizinstudiums noch nicht enthalten. Mit der Ordnung zur Änderung der Studienordnung vom 19.2.2004 werden die Anforderungen für den zweiten Abschnitt des Medizinstudiums ergänzt.

Veranstaltungsplan
Zu jeder scheinpflichtigen Veranstaltung gibt es eine Veranstaltungsordnung, in der Ablauf  und Organisation einer Veranstaltung definiert sind.

  • Veranstaltungsordnungen im 1.Studienabschnitt